Braunschweig. Der bundesweite Rauchmeldertag an diesem Freitag ist eine gute Erinnerung: ab 1. Januar 2016 müssen in Niedersachsen alle Wohnungen und Häuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Diese sind gemäß Niedersächsischer Bauordnung in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, zu installieren.
Jährlich kommen in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände ums Leben – oft werden sie nachts in den eigenen vier Wänden überrascht. Weitaus gefährlicher als das Feuer ist allerdings der Rauch, der sich extrem schnell und vor allem lautlos im Haus oder in der Wohnung ausbreitet: Er führt bereits nach wenigen Minuten zu einer tödlichen Rauchvergiftung und wird von schlafenden Personen meist nicht bemerkt. Ein Rauchmelder dagegen erkennt die Gefahr frühzeitig und sichert den entscheidenden Vorsprung. „Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, es ist also lebenswichtig, dass man so schnell wie möglich alarmiert wird, wenn ein Feuer ausbricht“, so Ingo Schiel von der Öffentlichen. Zusätzlich zu solchen tragischen Todesfällen richten Brände regelmäßig große Sachschäden an: Allein bei der Öffentlichen werden jährlich rund 1.500 Brandschäden gemeldet. Eine gute Entscheidung also, dass die kleinen Lebensretter ab dem 1. Januar 2016 für alle Haushalte in Niedersachsen, also für sämtliche Wohnräume, verpflichtend sind.
Folgende Mindestleistungsmerkmale muss ein Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 erfüllen:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
- Mindestens 30 Tage, bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein
wiederkehrendes Warnsignal - Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen
können
Darauf muss geachtet werden
„Beim Kauf eines Rauchmelders sollte auf das VdS-Prüfzeichen geachtet werden. Das Gütesiegel der Schadenverhütungsinstitution steht für Sicherheit und Qualität. Diese Rauchmelder beginnen bereits ab einem Prozent Rauchdichte Alarm zu schlagen“, empfiehlt Ingo Schiel, Experte für Schadenverhütung der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Bei Rauchwarnmeldern, die über eine zusätzliche „Q“-Kennzeichnung verfügen, hält die Batterie bis zu zehn Jahren.
Bei mehrstöckigen Gebäuden muss sich ein Rauchmelder auf dem Flur eines jeden Stockwerkes befinden. Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollten jedoch in allen Räumen Rauchmelder angebracht werden – nicht allerdings in Küchen. Für neu errichtete und genehmigte Gebäude gilt die Rauchmelder-Pflicht bereits seit dem 1. November 2012. In Mietwohnungen ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter dafür verantwortlich, dass Rauchmelder in den Wohnungen installiert werden. Für die Betriebsbereitschaft und Pflege der Geräte sind dagegen die Mieter zuständig, es sei denn, der Eigentümer beziehungsweise Vermieter übernimmt diese Verpflichtung vereinbarungsgemäß selbst.
Einfach anzubringen
Rauchwarnmelder lassen sich problemlos, selbst nachträglich ohne großen Aufwand, durch Kleben oder Schrauben anbringen. Da der Brandrauch nach oben steigt, muss der Rauchwarnmelder auf jeden Fall an der Decke, möglichst in der Raummitte, waagerecht angebracht werden. Der Mindestabstand der Melder zu Wänden und Raumteilern sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. In größeren Wohneinheiten ist es empfehlenswert, die in den einzelnen Räumen montierten Rauchwarnmelder durch eine Funk- oder Drahtverbindung zusammenzuschalten. In diesem Fall werden bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale aller anderen Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.
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