Braunschweig. Ab dem 1. April 2017 gilt die Erhöhung des Vermögensschonbetrags in der Sozialhilfe auf 5.000 Euro. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carola Reimann findet, dass von den neuen Regelungen im Bundesteilhabegesetz alle Empfänger von Grundsicherung profitieren.
„Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags gilt für alle Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen. Sie erhalten durch die neuen Regelungen mehr finanzielle Selbstbestimmung“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Carola Reimann. Die Erhöhung wurde vom Deutschen Bundestag am 16. Dezember 2016 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Aber nicht nur Menschen mit Behinderung, die Leistungen aus dem SGB XII erhalten, profitieren von der neuen Regelung.
Ab dem 1. April 2017 bekommen alle Menschen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, einen höheren Vermögensfreibetrag. Das betrifft etwa 400.000 Menschen in Deutschland. Die Erhöhung des Freibetrags gilt ebenso für Ehe- und Lebenspartner. Auch für Personen, die unterhalten werden, also insbesondere Kinder, erfolgt eine im Verhältnis entsprechende Anhebung.
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