Braunschweig. "Pflege geht uns alle an und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken." Für die SPD ist eine grundlegende Verbesserung der Pflege ein besonderer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode.
"Die zunehmende Zahl hochaltriger Menschen stellt die Pflegepolitik vor demografische und fachliche Herausforderungen. Dabei hat die SPD in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht", betont die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2015 mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen um rund 1,4 Milliarden Euro erhöht, für die stationäre Pflege um rund eine Milliarde Euro. Pflegende Angehörige werden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen wurde außerdem deutlich erhöht. Zusätzlich wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung. Mit der Reform haben alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist lediglich, wie sehr die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Sichergestellt ist, dass niemand mit der Umstellung schlechter gestellt werden kann - viele aber besser. Zudem müssen Menschen, die in Heimen gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten.
Das Pflegestärkungsgesetz III, das in diesem Jahr beschlossen werden soll, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich stärken, damit Hilfe auch dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird.
Das komplexe Thema rund um die Pflege wirft viele Fragen auf. Um diese Fragen zu klären, lädt Carola Reimann zur Diskussionsveranstaltung ein. Unter dem Titel "Was ändert sich in der Pflege?" können interessierte Bürgerinnen und Bürger am 23. Mai 2016 ab 17 Uhr mit Carola Reimann und weiteren Gästen im Volksfreundhaus Braunschweig diskutieren. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.spdfraktion.de/termine/2016-05-23-aendert-pflege.
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