Braunschweig. Die Verwaltung schlägt vor, den alten Ringgleisabzweig zur ehemaligen Verladestation Lehndorf als Fuß- und Radweg auszubauen. Als erster Schritt solle ein entsprechender Bebauungsplan "Ringgleis Anschluss Lehndorf", LE 39 aufgestellt werden. Die Stadtbezirksräte Lehndorf-Watenbüttel und Westliches Ringgebiet haben dem Vorschlag bereits zugestimmt. Dies berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Zwischen dem Freizeitweg auf der Trasse des ehemaligen Westlichen Ringgleises und der Saarbrückener Straße in Höhe Einmündung Trierstraße befindet sich eine weitere seit Jahren stillgelegte Gleistrasse, die seinerzeit einen Abzweig zur ehemaligen Verladestation Lehndorf darstellte. Ein erster Abschnitt wurde bereits im Zuge der Ansiedlung des Baumarktes an der Hildesheimer Straße realisiert. Er endet heute am Abzweig der Hannoverschen Straße im Bereich der Zufahrt zur Firma Bühler. Dieser Abschnitt würde bis zur Saarbrückener Straße verlängert. Eine Fortführung von dort bis zum Ölper Graben ist bereits planungsrechtlich gesichert worden. Weiter könnte es schließlich bis zum Ölper Holz gehen. Einen Zeitplan für die mögliche Realisierung gebe es noch nicht. Die Verbindung unterquert die Autobahn und mindert deren Barrierewirkung.
Kann ein Parkplatz die Verbindung verhindern?
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Bauvoranfrage für Bürogebäude auf dem Grundstück Hannoversche Straße 67. Diese Bauvoranfrage sieht die Überbauung der ehemaligen Gleistrasse mit Stellplätzen vor. Die Umsetzung dieser Planung würde die Realisierung der Wegeverbindung verhindern.
Planerische Anforderungen sind komplex
Die ehemalige Gleistrasse liegt bereits im Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans "Sudetenstraße", der hier das gleiche Planungsziel einer Wegeverbindung verfolgt. Für diesen Bebauungsplan wurde im November 2018 eine Veränderungssperre für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Auf Basis dieser Veränderungssperre kann das Bauvorhaben teilweise, und zwar so weit die ehemalige Gleistrasse davon betroffen ist, abgelehnt werden. Die planerischen Anforderungen an den Bebauungsplan sind jedoch wegen der darin zu regelnden Aspekte relativ komplex. Es ist deshalb in Anbetracht der konkreten entgegenstehenden Bauabsichten sinnvoll, die Flächen der Gleistrasse vorab gesondert in einem weniger komplexen Verfahren planungsrechtlich zu sichern. Damit solle ein Abschluss des Verfahrens innerhalb der Geltungsdauer der Veränderungssperre sichergestellt werden.
Der Vorschlag wird am 5. Dezember im Planungs- und Umweltausschuss beraten, bevor der Verwaltungsausschuss am 10. Dezember entscheidet. Eine Übersichtskarte sowie der Geltungsbereich des vorgeschlagenen Bebauungsplans findet sich im Ratsinformationssystem der Stadt Braunschweig.
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