Ruppert stellt klar: Bürgerbeteiligung trotz neuer Satzung

von Nick Wenkel


Die Ratsmitglieder debattierten in ihrer Sitzung über die Einwohnerbefragungen. Foto: Nick Wenkel
Die Ratsmitglieder debattierten in ihrer Sitzung über die Einwohnerbefragungen. Foto: Nick Wenkel

Braunschweig. Im Rahmen der Sitzung am vergangenen Dienstag beschloss der Rat der Stadt Braunschweig eine neue Satzung zur Einwohnerbefragung. In dieser ist nun unter anderem geregelt, dass Befragungen über Bauleitpläne unzulässig sind. Dies schränke den Bürger in seiner Beteiligung jedoch zu sehr ein, findet Dr. Elke Flake (Bündnis 90/Die Grünen).


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Claus Ruppert. Foto:



Die antragsstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag daher, dass auf die neue Satzung verzichtet wird. Dr. Elke Flake kritisiert die neue Satzung der Verwaltung, weil diese den Bürger in seiner Beteiligung zu stark einschränken würde. Befragungen seien ein Element direkter Demokratie. Besonders kritisch betrachtete Flake die Regelung, dass die „Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch" (Auszug aus der Satzung) nicht mehr zulässig sind.


Stadtrat Claus Ruppert stellte anschließend aber klar: Die Bürger werden weiterhin an den Bauleitplänen beteiligt. Denn: Im Baugesetzbuch werde weiterhin eine Bürgerbeteiligung vorgesehen, noch vor dem Aufstellen des Bauleitplans. Da eine weitere Befragung jedoch für eine Zeitverzögerung des Bauprojekts führend würde und darüber hinaus der vorherigen Beteiligung gleich komme, soll mit der neuen Satzung nun darauf verzichtet werden.

Wirtz kritisiert Formulierung „Einwohnerfragestunde"


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Stefan Wirtz. Foto: Robert Braumann



AfD-Ratsherr Stefan Wirtz befürwortet die neue Satzung der Verwaltung. Im Gegensatz zu Dr. Elke Flake denkt er nicht, dass die Satzung jemanden einschränke. Im Gegenteil: „Es ist sogar viel zu weit gefasst", erklärt Wirtz, der die Formulierung „Einwohnerbefragung" kritisiert. „Da sollten Sie immer noch einen Unterschiedzu den Bürgern machen. Die Bürger sind die Staatsbürger dieses Landes und die EU-Bürger, die wahlberechtigt sind. Einwohner ist jeder, der hier länger als drei Monate lebt." Dies sei laut Wirtz ein Unterschied und ein „Problem unserer niedersächsischen Verfassung".

Die AfD und die Mehrheit der restlichen Ratsmitglieder stimmten der neuen Satzung abschließend jedoch zu. Der Änderungsantrag, die neue Satzung aufzuheben, wurde mit Mehrheit abgelehnt.


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