Schöffen für Amts- und Landgericht gesucht

Die Stadtverwaltung stellt Vorschlagslisten für dieses wichtige Ehrenamt auf. Jeder kann sich bewerben.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig bereitet die Wahl der Schöffen für das Amts- und Landgericht in der nächsten fünfjährigen Amtsperiode ab 2024 vor. Bürger, die sich für eine Tätigkeit in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 28. Februar 2023 bewerben. Dies teilte die Stadt mit.



Alle fünf Jahre werden Schöffen für Amts- und Landgericht auf der Grundlage von Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Gemeinsam mit Berufsrichtern führen sie an den Strafgerichten Verhandlungen, fällen Urteile und legen das Strafmaß fest.

Eine juristische Vorbildung sei dafür nicht erforderlich. Vielmehr seien Eigenschaften wie Lebenserfahrung, Vorurteilsfreiheit, Urteils- und Einfühlungsvermögen gefragt. Bei Verhandlungen mit jugendlichen Angeklagten werden spezielle Jugendschöffen eingesetzt.

So wird man Schöffe


Wer Schöffe beziehungsweise Jugendschöffe werden will, kann sich bis zum 28. Februar dieses Jahres um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben. Insgesamt werden circa 500 Personen benötigt, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: deutsche Staatsangehörigkeit, Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren (am Stichtag 1. Januar 2024) und ein Wohnsitz in Braunschweig. Für den Jugendbereich wird zusätzlich Erfahrung in der Jugenderziehung gefordert.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Interessierte im Service-Portal der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de/schoeffenwahl. Die Formulare können dort nach einer kurzen Registrierung direkt elektronisch eingereicht werden oder ausgedruckt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail-Anhang verschickt werden. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

Die Vorschlagsliste für den Erwachsenenbereich wird vom Wahlamt vorbereitet und vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen. Für den Jugendbereich sind der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und der Jugendhilfeausschuss zuständig.

Ein Wahlausschuss am Amtsgericht wählt dann im Herbst die Schöffen für die nächste Amtszeit. Diese beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre.


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