Karlsruhe/Hannover. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse erhielten wir eine Stellungnahme der Braunschweiger Landtagsabgeordneten und wohnungsbaupolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schütz. Wir veröffentlichen diese ungekürzt und unkommentiert.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bescheinigt der Mietpreisbremse zwar Verfassungskonformität, sinn- und wirkungsvoll wird sie dadurch aber auch nicht. In der Urteilsbegründung wurde nicht ausgeschlossen, dass sie wirken könnte – das ist uns zu wenig! Sie führt nachweislich nicht zu günstigeren Mieten für Menschen, die diese dringend brauchen. Sie führt stattdessen zu günstigeren Mieten für belastbare Mieter, denn ein Vermieter wird sich in der Regel den solventesten Mieter aussuchen – und das ist meistens nicht der mit dem geringeren Einkommen, dem die Mietpreisbremse doch aber angeblich helfen soll. Damit hat sie ihr politischen Ziel gründlich verfehlt! Für uns bleibt sie ein absolut untaugliches Mittel, um Preise zu regulieren. Preise senkt man durch ein größeres Angebot, also muss Bauen schneller und günstiger werden. Dafür haben wir Vorschläge gemacht - auch ganz praktische Vorschläge, die Niedersächsische Bauordnung an einigen Stellen konkret zu ändern.“
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