Schulanfänger für 2020 müssen im Mai angemeldet werden


Bald geht es für die Kinder in die Grundschule. Symbolbild: Pixabay
Bald geht es für die Kinder in die Grundschule. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, am 1. August 2020, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2020 ihren sechsten Geburtstag feiern. In der Zeit vom Montag, 13. Mai, bis Freitag, 17. Mai, sind die schulpflichtigen Kinder von ihren Erziehungsberechtigten bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden, so die Stadt Braunschweig.


Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bestehe für die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung sei bis spätestens zum 1. Mai in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen. Sei die zuständige Grundschule nicht bekannt, könne diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter www.braunschweig.de/rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter der Telefonnummer 470-3229 oder 470-3854 erfragt werden.

Sprachförderung


Der erste Schultag für alle in diesem Jahr anzumeldenden Schulanfängerinnen und Schulanfänger sei der 29. August 2020. Die frühzeitige Anmeldung sei unter anderem deshalb notwendig, weil die Schulen bei Kindern, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen würden, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse. Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, würden Sie die Sprachförderung in der jeweiligen Kindertagesstätte erhalten. Die Anmeldewoche gelte ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2020 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen (sogenannte „Kann-Kinder“), seien erst in der Anmeldewoche im Mai 2020 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.


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