Schulanfänger für 2025 müssen angemeldet werden

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026, am 1. August 2025, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2025 ihren 6. Geburtstag feiern.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Die Schulanfänger für 2025 müssen angemeldet werden. Daran erinnert die Stadtverwaltung. Die schulpflichtigen Kinder müssen von ihren Erziehungsberechtigten vom 2. bis 8. Mai 2024 bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule persönlich angemeldet werden.


Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026, am 1. August 2025, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 1. Oktober 2025 ihren 6. Geburtstag feiern. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung den Einschulungstermin um ein Jahr hinauszuschieben. Die Erklärung ist bis spätestens zum 1. Mai 2025 in der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule einzureichen.

Kinder müssen angemeldet werden


Die schulpflichtigen Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten in der Anmeldewoche vom 2. Mai 2024 bis zum 8. Mai 2024 bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule persönlich anzumelden. Soweit die Anmeldebögen nicht von den Grundschulen übersandt worden sind, stehen diese auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Ist die zuständige Grundschule nicht bekannt, kann diese an einer dem Wohnsitz nahe gelegenen Grundschule, im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/rundumdieschule oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule, unter den Telefonnummern 470-3229 bzw. 470-3876 erfragt werden.

Die frühzeitige Anmeldung ist notwendig, da die Schulen bei Kindern, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, einen Test zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse durchführen. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen ein Jahr lang besondere Sprachfördermaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse. Besuchen schulpflichtige Kinder eine Kindertagesstätte, erhalten sie die Sprachförderung dort.

Kinder mit Beeinträchtigung


Die Anmeldefrist vom 2. Mai 2024 bis zum 8. Mai 2024 gilt ebenso für Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Eltern von Kindern mit geistigen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2025/2026 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, unter der Telefonnummer 58116-13 Kontakt aufzunehmen.

Eltern von Kindern mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen, die zum Schuljahresbeginn 2025/2026 schulpflichtig werden, werden gebeten, innerhalb der Anmeldefrist telefonisch mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstraße 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 68037-0 Kontakt aufzunehmen.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2025 den sechsten Geburtstag begehen und auf Antrag der Erziehungsberechtigten bereits eingeschult werden sollen (sogenannte "Kann-Kinder"), sind erst in der Anmeldewoche im Mai 2025 bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

Weiterführende Schulen


Die Anmeldungen für den Jahrgang 5 der weiterführenden Schulen erfolgen persönlich in den Schulen. An Gesamtschulen haben Eltern dazu von Montag, 15. April bis Mittwoch, 17. April 2024 Gelegenheit. Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien nehmen von Montag, 29. April bis Dienstag, 30. April 2024 Anmeldungen entgegen. Die Anmeldebögen stehen auf den jeweiligen Homepages der Schulen zur Verfügung. Nähere Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit der Schulsekretariate sowie die Anmeldebögen der weiterführenden Schulen im Internet unter der Adresse www.braunschweig.de/lebeninbraunschweig/schuleundbildung/schulen


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