Schutz vor Bedrohungen am Arbeitsplatz: Stadt erstellt Dienstvereinbarung

Alle städtischen Mitarbeiter müssten vor verbalen und körperlichen Angriffen am Arbeitsplatz geschützt werden.

Rathaus Braunschweig.
Rathaus Braunschweig. | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Braunschweiger Stadtverwaltung werden mit aggressivem Verhalten konfrontiert. Dabei handelt es sich überwiegend um Beleidigungen, also Fälle verbaler Gewalt. Schwerwiegende Fälle körperlicher Gewalt sind bislang nicht bekannt geworden. Ziel der Stadtverwaltung ist es, dies auch weiterhin durch Prävention zu verhindern. Der Schutz der Beschäftigten vor Gewalt wird künftig in einer Dienstvereinbarung verankert, welche die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Corinna Erichsen, und Oberbürgermeister Ulrich Markurth jetzt unterzeichnet haben. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


"Unser gemeinsames Ziel ist es, jegliche Übergriffe und Gefährdungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden", betont Corinna Erichsen. "Dazu stellt die Stadtverwaltung die erforderlichen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Mittel zur Verfügung."

"Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz erhalten unseren Schutz, für Täter hat Gewaltausübung Konsequenzen. Das galt auch bisher schon", hebt der OB hervor. "Mit der Dienstvereinbarung formulieren wir dafür eine für alle Verwaltungseinheiten verbindliche und einheitliche Grundlage, um die entsprechenden betrieblichen Voraussetzungen für einen sicheren und gewaltfreien Arbeitsplatz zu gewährleisten."

Aachener Modell zur Reduzierung von Übergriffen am Arbeitsplatz


Basis ist das "Aachener Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr". Mit der Dienstvereinbarung werden die Verwaltungseinheiten verpflichtet, mithilfe eines standardisierten Fragebogens eine Gefahrenabschätzung vorzunehmen. Auf deren Grundlage erfolgt eine Zuordnung zu den vier Gefahrenstufen des Aachener Modells, von der normalen oder kontroversen Gesprächssituation über verbale Aggressionen und körperliche Gewalt hin zur Bedrohung mit Waffe oder Werkzeug. Aus der jeweiligen Gefahrenstufe können Lösungs- oder Handlungsempfehlungen und Verhaltensweisen für bedrohliche Situationen abgeleitet werden, zum Beispiel regelmäßige Unterweisungen, Erstellung von Notfallplänen, Seminarteilnahmen und festgelegte Verfahren zur Strafanzeige.

Die Dienstvereinbarung wurde von einer Projektgruppe, in der neben anderen die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte vertreten sind, erarbeitet. Dies war 2018 in einer Grundsatzerklärung der Stadt Braunschweig gegen Gewalt vereinbart worden, welche seinerzeit ebenfalls vom Oberbürgermeister und der Gesamtpersonalratsvorsitzenden unterzeichnet worden war.


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