Sicher durch den Verkehr - Teil VI

von Robert Braumann


Im sechsten Teil der Serie erklärt Ines Fricke, Polizei Braunschweig, was beim "Grünpfeil" gilt. Foto: Max Förster
Im sechsten Teil der Serie erklärt Ines Fricke, Polizei Braunschweig, was beim "Grünpfeil" gilt. Foto: Max Förster | Foto: Max Förster



Braunschweig. Die Radsaison ist im vollem Gang und mit ihr steigt auch wieder die Unfallgefahr für Radler, Fußgänger und Autofahrer – immer wieder kommt es auch zu Vorfällen, weil die Straßenverkehrsregeln nicht klar sind. In unserer neuen Serie mit der Polizei Braunschweig werden wir in den kommenden Wochen einen umfassenden Überblick geben – auch um Unsicherheiten aus dem Weg zu Räumen. Im sechsten Teil der Serie erklärt Ines Fricke, Polizei Braunschweig, was beim "Grünpfeil" gilt.

An Ampeln ermöglicht das Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel, Rechtsabbiegern unter bestimmten Voraussetzungen ein Abbiegen nach rechts trotz Rotlicht. So sollen Wartezeiten verkürzt werden. Fricke ergänzt: "Wer an der roten Ampel abbiegen will, muss immer zuerst an der Haltelinie anhalten und was kaum eine weiß, man muss beim Grünpfeil nicht abbiegen. Wer sich also unsicher ist, der kann auf das ganz "normale Grün" warten." Immer wieder müsse man feststellen, dass andere Verkehrsteilnehmer dann mit Hupen reagieren, dabei verhalte sich ein Verkehrsteilnehmer auch korrekt, wenn er wartet. Wer beim Grünpfeil fährt, der muss darauf achten, dass Fußgänger und Radfahrer stets Vorrang haben und keinesfalls gefährdet werden dürfen. Auch der Verkehr auf der Querstraße hat immer Vorfahrt, erklärt Fricke. Wer sich entscheidet beim Grünpfeil zu fahren, der sollte nach dem Stopp an der Haltelinie vorsichtig bis zur Sichtlinie vorfahren. Kommt kein Fahrzeug von links, kann abgebogen werden. "Achten Sie dabei unbedingt auf querende Fußgänger und Radfahrer. Diese könnten die Straße queren." Wer sich beim Grünpfeil nicht an die Regeln hält, dem drohen empfindliche Strafen. Wer vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann es sogar bis zu 150 Euro kosten. Dazu kann es passieren, dass bei einem möglichen Unfall die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, so Fricke abschließend.

Lesen Sie auch:


Teil I - Radfahrstraßen
Teil II - Fahrradampeln
Teil III - Radfahrstreifen
Teil IV - Verkehrsberuhigter Bereich
Teil V - Fußgängerzonen


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