„Sorgerechtsstreit" um Katze „Lucy" - Urteil gefallen

von Nick Wenkel


Wo sich Katze „Lucy" zurzeit befindet, wurde laut Gericht nicht geklärt. Symbolfoto: Nick Wenkel
Wo sich Katze „Lucy" zurzeit befindet, wurde laut Gericht nicht geklärt. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Entscheidung im „Sorgerechtsstreit" um Katze „Lucy": Vergangene Woche fiel vor dem Braunschweiger Amtsgericht das Urteil im Fall „Lucy", die 2017 nach einem handgreiflichen Streit eines getrennten Paares mit Gewalt von ihrem Besitzer verschleppt wurde. Hilfe bekam er dabei von einem Freund, der sich ebenfalls vor Gericht verantworten musste.


Der Prozess wurde bereitsam 26. Oktober 2017 eröffnet. Laut Gericht soll sich im Februar der Ex-Mann der Beklagten mit einem Kumpel in deren Wohnung in Braunschweig getroffen haben,um dort die Herausgabe der Katze zu fordern. Die Katze lebte zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung der Ex-Freundin, der das Tier auch gehörte. Angekommen bei der Katzenbesitzerin mussten die Männer feststellen, dass diese nicht die Tür öffnete und stattdessen die Polizei gerufen hatte. Die Polizei sorgte nach dem Eintreffen dafür, dass dieKatze bei der Frau bleibt und forderte die beiden Männer auf, das Haus zu verlassen.

Katze aus Wohnung entführt


Der Ex-Freund soll daraufhin seinen Kumpel gebeten haben, für ihn die Katze zu holen. Hierfür übergab er diesem einen Haustürschlüssel, den er noch besaß. Wie vorher besprochen, soll der Mann dann in die Wohnung der Frau eingedrungen sein und sie angeschrieen haben, dieKatze herauszugeben. Er soll der Frau außerdem zu verstehen gegeben haben, dass er unter Drogen stehen würde und Kokain genommen habe und sie daher seiner Forderung nachkommen solle, da er ansonsten für nichts garantieren könne. Als die Frau sich dem von ihrem Ex-Freund beauftragten Katzenräuber in den Weg stellte, soll er sie zunächst mit der flachen Hand und unmittelbar danach auch mit der Faust gegen die rechte Gesichtshälfte geschlagen haben, woraufhin die Katzenbesitzerin zu Boden sackte. Dies soll der Mann ausgenutzt haben – um wie beabsichtigt – die Katze aus der Küche zu holen und mit ihr die Wohnung zu verlassen. Auf dem Weg nach draußen soll der Mann der Frau noch einmal einen Tritt in den Bauch verpasst haben.

Das Urteil


Vor dem Gericht fiel letzte Woche dann das Urteil zu den Katzen-Räubern: Der Kumpel des Ex-Freundes, der die Katze mitgenommen hat, wurde wegen Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Bewährungszeit: drei Jahre. Darüber hinaus muss er bis zum Abschluss seiner Bewährungszeit an einer stationären Drogentherapie teilnehmen. Die Ex-Freund ist wegen Anstiftung zum Hausfriedensbruch und wegen Anstiftung zur Nötigung verurteilt worden und bekam eine Geldstrafe von 110 Tagessätze zu je 30 Euro.

Wo die Katze nach dem Vorfall oder später verblieben ist, wurde laut Gericht nicht geklärt.

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