Braunschweig. Geht es nach der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Rüningen, soll die Ortsdurchfahrt auf der Thiedestraße zwischen den Einmündungen Westerbergstraße und Rüningenstraße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf Anlieger, Busse und landwirtschaftlichen Verkehr beschränkt werden. In seiner Sitzung am kommenden Donnerstag berät der Stadtbezirksrat über einen entsprechenden Antrag. Über die Sache selbst muss aber die Stadtverwaltung entscheiden.
Bereits vor über vier Jahren habe der Stadtbezirksrat einen ähnlichen Antrag gestellt, um unnötigen Schwerlastverkehr im Ort zu vermeiden. Dieser sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Aufstellung von Verkehrsschildern nicht ohne Grund erfolgen dürfe und Verbote für LKW über 7,5 Tonnen nur angeordnet werden dürften, um damit außerordentliche Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt seien, abzuwenden. "Derartige Schäden, wie beispielsweise im Bereich der Bushaltestellen Hahnenkleestraße und Zollkamp, sind der Verwaltung bereits seit langem bekannt. Aber auch in anderen Bereichen hat der Fahrbahnbelag bereits deutliche Schäden wie Verwerfungen und Risse aufzuweisen", argumentiert Dr. Udo Zohner für die SPD-Fraktion.
"Bisherige Maßnahmen reichen nicht aus"
Trotz der bisherigen Maßnahmen – Tempo 30 vor der Schule und Verschwenkung der Fahrbahn auf der Thiedestraße – fahre der Großteil des Schwerlastverkehrs zum und aus dem Gewerbegebiet Rüningen-Süd weiterhin durch den Ort und benutze für die Weiterfahrt die Anschlussstelle Rüningen-Nord anstatt der Anschlussstelle Rüningen-Süd, ist sich die SPD sicher.
Nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass in der näheren Zukunft wohl kaum die Mittel bereitständen, um die Thiedestraße zu erneuern, halte es der Stadtbezirksrat deswegen für dringend geboten, den bereits jetzt beschränkten Bereich westlich der Leipziger Straße bis an den östlichen Rand der Thiedestraße um die Thiedestraße selbst zu erweitern und damit den gesamten Ort Rüningen von unnötigem Schwerlastverkehr zu befreien und darüber hinaus auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Rüninger und Stöckheimer Bürger zu entsprechen.
"Genügend Ausnahmen vorhanden"
Durch die Ausnahmen für Anlieger, Busse und landwirtschaftlichen Verkehr hätten indes der öffentliche Nahverkehr, der Lieferverkehr von und zur Rüninger Mühle und auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, denen die alternative Strecke über die Autobahn nicht zur Verfügung stehe, weiterhin die Möglichkeit, die Ortsdurchfahrt zu nutzen. Darüber hinaus würden auch Laster, die etwa die örtliche Tankstelle oder andere Geschäfte als Ziel haben, nicht gegen ein Verbot verstoßen. "Sollte die Verwaltung diesem Antrag erneut nicht folgen, bittet der Stadtbezirksrat um eine ausführliche Begründung für die Ablehnung", heißt es in dem Antrag abschließend.
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