Braunschweig. In einem Antrag fordert die SPD im Stadtbezirk Rautheim-Mascherode Antworten zum Hochwasserschutz im Bereich der Stöckheimstraße. Dort komme es bei Starkregen immer wieder zu Hochwasser, weil die Gräben nicht ausreichend ausgemäht werden.
Die SPD möchte wissen, ob bereits ein Vertrag zwischen der Stadt Braunschweig und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, Straßenmeisterei Schöppenstedt geschlossen und umgesetzt wurde, der die Bemähung der Gräben regelt. Bereits im Juli 2016 habe es hierzu einen Ortstermin gegeben, bei dem die Situation besichtigt und Maßnahmen zum Hochwasserschutz protokolliert wurden. Durchmangelndes Mähen habe sich die Situation an den der Entwässerungsgräben an der Stöckheimstraße weiter verschlechtert, so die SPD. Siefordert, dass wenn es die Stadt Braunschweig nicht schaffe, dass die Schutzmaßnahmen durch die Straßenmeisterei Schöppenstedt im verabredeten Zeitpunkt durchgeführt werden, ersatzweise die Stadtentwässerung Braunschweig zu beauftragen, Schutzmaßnahmen so durchzuführen, dass es zu keiner erneuten Überflutung komme.
Die Stadtverwaltung teilte auf die Anfrage hin mit, dass kein Vertrag mit derLandesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenmeisterei Schöppenstedt) geschlossen wurde. Die Stadt Braunschweig sei nicht für die Unterhaltung der fraglichen Gräben zuständig, sondern die Straßenmeisterei Schöppenstedt und die Feldmarkinteressentschaft Mascherode.
Der Verwaltung sei jedoch die sensible Entwässerungssituation im Bereich Mascherode sehr wohl bekannt und es habe seitens der Verwaltung auch Kontrollen gegeben. Diese hätten ergeben, dass der maßgebliche Einfluss neben der Größeder Gräben selbst und der Begrenzung des Abflusses die Dimensionierung verschiedener Durchlässe auch beim Unterhaltungszustand der Gräben liegt.
Frühere Mahd
Nach einem Ortstermin im Juli des vergangenen Jahres wurde beschlossen, dassbereits ab dem 15. Juni jeden Jahres mit der Mahd der Gräben in Mascherode begonnen werden darf. Die Erfahrung aufgrund des letzten Starkregenereignisses habe aber gezeigt, dass hier eine verbindliche, dauerhafte Lösung gefunden werden müsse. Daher habe dieVerwaltung beschlossen, den Unterhaltungspflichtigen aufzugeben, die problematischen Gewässerabschnitte zweimal jährlich und zwar in der Zeit zwischen dem 15. und 30. Juni und in der Zeit zwischen dem 1. und 31. Oktober jeden Jahres zu mähen. Eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung soll in den kommenden Tagen ergehen.
Abschließend weist die Verwaltung jedoch daraufhin, dass das Grabensystem im fraglichen Bereich auch bei einer optimierten Gewässerunterhaltung nicht in jedem Fall in der Lage sein wird, jedes extreme Starkregenereignis schadlos abzuführen. Im Besonderen seiendie betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gefordert, sich gegen steigende Grundwasserstände bei Starkregenereignissen zu schützen
mehr News aus Braunschweig