Braunschweig. Gut eine Woche nach dem Freispruch von Christian B. hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegenüber regionalHeute.de mit.
Schon kurz nach dem Urteil kündigte die Staatsanwaltschaft an, gegen das Urteil vorzugehen. Der Fall geht somit an den Bundesgerichtshof und soll dort auf Rechtsfehler überprüft werden. Unter Rechtsfehlern versteht man Fehler, wie falsche Anwendung von Gesetzen, das Übersehen wichtiger Rechtsvorschriften oder eine unzutreffende Bewertung des Sachverhalts unter rechtlichen Gesichtspunkten, die bei der Anwendung oder Auslegung von rechtlichen Vorschriften oder im Verlauf eines rechtlichen Verfahrens auftreten.
Beweislage zu dünn
Nach über 35 Verhandlungstagen entschied das Gericht vor gut einer Woche zugunsten des Angeklagten Christian B., da die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichte. B. waren mehrere Vergewaltigungen und der sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
Der Fall "Maddie" McCann
Der 47-jährige Christian B. ist auch Hauptverdächtiger im Fall Madeleine "Maddie" McCann. Die 3-Jährige war am 3. Mai 2007 aus einer Hotelanlage im portugiesischen Küstenort Praia da Luz verschwunden. Der Fall erregt bis heute weltweite Aufmerksamkeit, entsprechend groß war auch das Medieninteresse im Vergewaltigungsprozess.
Sollte der BGH die Revision verwerfen, könnte Christian B. spätestens Anfang 2026 ein freier Mann sein. B. verbüßt derzeit eine 7-jährige Haftstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt wurde. B. soll im September 2005 eine damals 72-jährige US-Amerikanerin in deren Haus im portugiesischen Urlaubsort Praia de Luz überfallen, mit einem Krummsäbel bedroht, gefesselt und vergewaltigt haben. Zudem soll er das Opfer zur Herausgabe von Geld gezwungen haben.
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