Stadt informiert zu Briefwahl und Wahltag


In gut einer Woche findet die Kommunalwahl statt. Die Stadt Braunschweig informiert nich einmal unmfassend zur Wahl.Foto: Pixabay
In gut einer Woche findet die Kommunalwahl statt. Die Stadt Braunschweig informiert nich einmal unmfassend zur Wahl.Foto: Pixabay | Foto: Pixabay



Braunschweig. Die Stadt Braunschweig informiert in einer Mitteilung über den Wahltag und die Briefwahl. Nachfolgend veröffentlichen wir diese Mitteilung ungekürzt und unkommentiert.

Der Online-Antrag für Briefwahlunterlagen wird zum 7. September abgeschaltet. Eine rechtzeitige Zustellung kann ab dem 7. September nicht mehr gewährleistet werden. Es wird dringend empfohlen, Briefwahl dann nur noch direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstraße zu beantragen.

Die Briefwahlzentrale schließt am Freitag, 9. September um 13 Uhr. Noch bis zum Freitag, 9. September können Braunschweiger, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, Briefwahl im Wahlamt der Stadt beantragen. Zu beachten ist jedoch, dass an diesem Tag die Briefwahlzentrale bereits um 13 Uhr schließt.

Am Samstag und Sonntag des Wahlwochenendes werden Briefwahlunterlagen nur noch ausgestellt, wenn Personen schriftlich erklären, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht mehr aufsuchen zu können. In diesen Fällen können sich Angehörige und Wahlberechtigte unter der Telefonnummer 4 70-41 14 oder direkt in der Wahlzentrale in der Reichsstr. 3 beraten lassen. Öffnungszeiten: Samstag, 9 Uhr bis 12 Uhr, Sonntag, 8 Uhr bis 15 Uhr.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden und unbedingt Leerungszeiten der Post-Briefkästen beachten


Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag um 18 Uhr in der Wahlzentrale in der Reichsstraße 3 vorliegen müssen. Die Deutsche Post AG führt keine Sonderleerungen aus Anlass der Wahl durch. Zurückgesandte Wahlbriefe, die erst im Laufe des Freitag bei der Deutschen Post auflaufen, werden eventuell nicht mehr rechtzeitig bis zum Sonntag an das Wahlamt ausgeliefert. Verspätet eingegangene Wahlbriefe nehmen aber nicht mehr an der Auszählung teil. Es wird deshalb allen Briefwählern, die ihre Unterlagen noch nicht zurückgesandt haben, empfohlen, ab Donnerstag vor der Wahl die Unterlagen nur noch direkt in den Hausbriefkasten der Wahlzentrale, Reichsstraße 3, einzuwerfen oder dort während der Öffnungszeiten abzugeben. Die roten Wahlbriefe können am Sonntag weder in den Wahllokalen abgegeben werden noch kann dort mit den Briefwahlunterlagen gewählt werden.

Wählen gehen auch ohne Wahlbenachrichtigung


Wer am Wahlsonntag vergeblich nach seiner verlegten Wahlbenachrichtigung sucht, kann trotzdem wählen gehen. Für das Wahlrecht ist allein die Eintragung im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals entscheidend. Wer dort eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch nur mit der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wahrnehmen. Ein Personaldokument sollten Wahlberechtigte im Wahllokal immer dabei haben, da sich die Wahlvorstände auch bei Vorlage einer Wahlbenachrichtigung einen Ausweis zeigen lassen können. Wahlberechtigte, die nicht wissen, wo sich ihr Wahllokal befindet, erhalten unter der Telefonnummer 0531/ 470-4114 Auskunft. Umfassend informiert auch das Internet unter www.braunschweig.de/wahlen zu den Braunschweiger Wahllokalen.

Wahllokaländerungen


Bereich Cyriaksring/Münchenstraße - Wahlbezirke 310-41 und 310-45
Das Wahllokal ist innerhalb der Agentur für Arbeit verlegt worden und ist wieder wie früher über die Münchenstraße/Eingang BIZ erreichbar.

Bereich Wenden - Wahlbezirke 323-21, 323-22 und 323-23
Das Wahllokal wechselt von der Grundschule wieder zurück in das angrenzende Lessinggymnasium.

Alle Wahlberechtigten finden aktuelle Angaben zum Wahllokal auf ihren Benachrichtigungen. Die dortigen Angaben zum Wahllokal sollten unbedingt beachtet werden.

Wahllokal Rühme – Straßenbaumaßnahmen beachten

Am Wochenende 9. bis 11. September wird die Fahrbahn der Gifhorner Straße in nördlicher Richtung, zwischen Osterbergstraße und Am Denkmal, saniert. Das Wahllokal Grundschule Rühme, Eichenstieg, kann deshalb aus dem Süden nicht über die Gifhorner Straße, sondern nur über die Umleitung Osterbergstraße angefahren werden.

Nicht barrierefreie Wahllokale beachten

Bereits mit den Wahlbenachrichtigungen sind Wahlberechtigte darauf hingewiesen worden, wie ihr Wahllokal baulich gestaltet ist. Nicht alle Wahllokale haben einen rollstuhlgerechten Zugang (z. B. ohne Stufen oder Treppen). Vereinzelt sind auch nur Nebeneingänge stufenlos erreichbar. Wer auf einen rollstuhlgerechten Zugang zum Wahllokal angewiesen ist, hat noch bis Freitag, 9. September, 13 Uhr, die Möglichkeit, vorab in der Wahlzentrale in der Reichsstraße Briefwahl zu beantragen. Alle Briefwähler können auch sofort in der Briefwahlstelle wählen.

Wie geht das? – Wählen mit einem Stimmzettel zur Rats- oder Stadtbezirksratswahl

Es erscheint einfach, hat bei möglichen drei Stimmen pro Stimmzettel so manches Mal aber auch seine Tücken. Fragen wie: „Kann ich beim Wählen etwas falsch machen? Wohin sollen die Wahlkreuze? Kann ich meine Wahlentscheidung noch in der Wahlkabine berichtigen und bleibt dann der Stimmzettel gültig?“ beantwortet der interaktive Stimmzettel auf den Internetseiten des Braunschweiger Wahlamtes. Interessierte finden den interaktiven Stimmzettel unter www.braunschweig.de/kommunalwahl

Braunschweiger Wahlergebnisse im Internet

Unter der Internet-Adresse: www.braunschweig.de/wahlergebnis können am Wahlsonntag die laufend eintreffenden Wahlergebnisse aus den Wahllokalen am Internetbildschirm live verfolgt werden. Erste Auszählungsergebnisse werden jedoch nicht vor 19 Uhr erwartet. Die Auszählung beginnt in den Wahllokalen mit der Ratswahl. Erst anschließend werden die Stimmzettel der Wahlen zu den Stadtbezirksräten ausgezählt. Entsprechend spät, voraussichtlich erst gegen Mitternacht, ist das letzte vorläufige Wahlergebnis in den Stadtbezirken zu erwarten.

Präsentation der Wahlergebnisse im Rathaus

Aktuelle Informationen mit Hochrechnungen und Zwischenergebnissen aus erster Hand bietet die Wahlergebnispräsentation am Wahlsonntag im Rathaus. Die Veranstaltung startet um 17.45 Uhr im Großen Sitzungssaal. Erste Hochrechnungen der städtischen Wahlforscher und mögliche Sitzverteilungen im neuen Rat werden voraussichtlich zwischen 19.30 Uhr und 20 Uhr im Rathaus vorgestellt.

Allgemeine Informationen


Wahlberechtigte (Stand: 31. Juli 2016): Wahl des Rates 203.730; Wahl der Stadtbezirksräte 202.899; davon Frauen 51 %, Männer 49 %. 10.401 (5 %) junge Frauen und Männer werden das erste Mal an einer Kommunalwahl teilnehmen können. Wahlberechtigt in Braunschweig sind alle Deutschen sowie alle anderen EU-Staatsbürger (7.968 Personen), die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Braunschweig haben und seit dem 11. Juni in Braunschweig gemeldet sind. Für die Teilnahme an der Wahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Für die Stadtbezirksratswahl muss der Wohnsitz in den letzten drei Monaten im jeweiligen Stadtbezirk bestehen, um dort wahlberechtigt zu sein.

Drei-Stimmen-Wahlrecht

Bei den Wahlen zum Rat und zu den Stadtbezirksräten haben Wahlberechtigte jeweils drei Stimmen. Alle drei Stimmen können einer Partei oder Wählergruppe oder einem einzigen Bewerber gegeben werden. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Parteien, Wählergruppen und/oder beliebige Bewerber verteilt werden. Wichtig ist, dass nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel vergeben werden.

Wahlzeit

Gewählt werden kann am Sonntag, dem 11. September von 8 Uhr bis 18 Uhr in einem der 77 jeweils wohnortnahen Wahllokale. Auf das zuständige Wahllokal wird auf der Wahlbenachrichtigung hingewiesen. Zur Kommunalwahl mehr als 1.700 ehrenamtliche Wahlhelfer Fast 1.400 ehrenamtlich arbeitende Bürgerinnen und Bürger unterstützen den ganzen Wahlsonntag als Wahlhelfer in insgesamt 171 Wahlvorständen die Durchführung der Wahl in Braunschweig. Am Nachmittag treten zusätzlich 36 Briefwahlvorstände mit mehr als 300 ehrenamtlichen Helfern zusammen, um die Braunschweiger Briefwahl auszuzählen. Auch bei dieser Wahl wird die Gemeindewahlleitung einige Wahlvorstände am Sonntag in ihren Wahllokalen besuchen.



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