Verdeckte Ermittler kontrollierten Spielhallen in Braunschweig

30 Spielhallen in der Stadt Braunschweig wurden überprüft.

Spielwillige müssen auf einen Eintrag in der Sperrdatei überprüft werden.
Spielwillige müssen auf einen Eintrag in der Sperrdatei überprüft werden. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Insgesamt 30 Spielhallen hat das Ordnungsamt der Stadt Braunschweig Ende September in der Stadt überprüft. Erstmalig kamen dabei auch verdeckte Testspielerinnen und -spieler zum Einsatz. Das berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.



Wiederholt habe das Ordnungsamt in der Vergangenheit Hinweise von Spielhallenbetreiberinnen und –betreibern erhalten, dass in konkurrierenden Betrieben die gesetzlichen Bestimmungen nicht beachtet würden. Gleichzeitig habe die zuständige Aufsichtsbehörde die Stadt gebeten zu überwachen, ob die Spielhallenbetreiberinnen und –betreiber die spielwilligen Personen auf Vorlage einer Sperre in der bundesweiten Sperrdatei überprüfen.

Es wurde mehrere Automaten gleichzeitig bespielt


Nun also steht das Ergebnis fest. Demnach sei in allen Hallen die Sperrdatei überprüft wurden. Allerdings kam es zu anderen Verstößen: In fünf Fällen war es demnach möglich, an mehr als einem Automaten gleichzeitig zu spielen. Und in drei Hallen waren nicht die vorgesehene Zahl von Aufsichten eingesetzt. Dazu leitet die Stadt jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Verstöße gegen das seit 2022 geltende Rauchverbot habe man nicht festgestellt. Bei nahezu allen Hallen bestehe allerdings der Verdacht, dass Getränke oder Speisen zu günstig abgegeben werden. Dazu werde jetzt zunächst weiter ermittelt, gegebenenfalls kann es zu Bußgeldverfahren führen. Kostenlose Abgaben wurden nicht festgestellt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt zentral für alle Bundesländer eine Sperrdatei, in der sich Personen zum Selbstschutz sperren lassen können und damit für die Dauer der Sperre nicht an Glücksspielen, zu denen auch das Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten gehört, teilnehmen können. Die Veranstalter von Glücksspielen, zu denen auch die Betreiberinnen und Betreiber der Spielhallen gehören, können zudem Personen unter bestimmten Voraussetzungen in dieser Sperrdatei eintragen lassen.

Auf Sperrdatei prüfen


Die Betreiber sind verpflichtet, jede Person, die in einer Spielhalle an einem Spielgerät spielen möchte, zunächst darauf zu überprüfen, ob diese Person in die Sperrdatei eingetragen ist. Bei sehr jungen Menschen muss zusätzlich überprüft werden, ob sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben. Es beträgt grundsätzlich 18 Jahre, für mehrere Spielhallen in Niedersachsen aufgrund der Gesetzesänderungen im letzten Jahr sogar 21 Jahre. Jeder spielwilligen Person darf nur jeweils ein Spielgerät zur Benutzung freigeschaltet werden.

Seit dem 1. Februar 2022 gilt auch in Spielhallen das Rauchverbot nach dem Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz. Es ist auch nicht mehr zulässig, den spielenden Personen in Spielhallen Getränke oder Speisen kostenlos oder zu Preisen auszugeben, die deutlich unter den Preisen der umliegenden Gastronomie liegen.


mehr News aus Braunschweig