Stadtstraße Nord: Verwaltung will durchgehende Verbindung und stufenweisen Ausbau

Um das weitere Vorgehen zu klären, hatte die Stadtverwaltung eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung mit einem neuen Prognosehorizont 2030 beauftragt.

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Symbolfoto | Foto: Julia Seidel

Braunschweig. Wie die Stadt Braunschweig berichtet, schlägt die Stadtverwaltung vor, die durchgehende Variante der geplanten Stadtstraße Nord zwischen Hamburger Straße und Bienroder Weg weiter zu verfolgen. Der Ausbau sollte aber stufenweise erfolgen und sich an der städtebaulichen Entwicklung der neuen Nordstadt orientieren. Zunächst soll der Abschnitt zwischen Mittelweg und Nordanger realisiert werden. Das ist der Inhalt einer Gremienvorlage, die zunächst zur Anhörung in den Stadtbezirksrat 331 Nordstadt geht (19. November) und über die der Planungs- und Umweltausschuss am 24. November entscheidet.


Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zur Stadtstraße Nord unter anderem aufgrund von Dokumentationsfehlern bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig und damit nicht vollziehbar erklärt. Planrechtfertigung und Variantenwahl kritisierte das Gericht allerdings nicht, sondern hielt in seinem Urteil fest, dass die Straßenbaumaßnahme vernünftigerweise geboten ist und die Verwaltung nachvollziehbar und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ihre verkehrliche Notwendigkeit dargelegt hatte. Um das weitere Vorgehen zu klären, hatte die Stadtverwaltung eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung mit einem neuen Prognosehorizont 2030 beauftragt.
Darin wurden vier Varianten der Erschließung betrachtet:
1.Variante 1 betrachtet die durchgehende Stadtstraße Nord, wie sie Gegenstand der Planfeststellung war.
2.Variante 2 betrachtet lediglich eine "halbe" Stadtstraße Nord, und zwar den Abschnitt zwischen Mittelweg und Bienroder Weg.
3.Variante 3 greift die Variante 2 auf, allerdings mit der Einschränkung, dass die Stadtstraße im Bereich Nordanger ausschließlich für den Radverkehr und den Busverkehr (Busschleuse) durchfahrbar bleibt, der restliche Kfz-Verkehr aber nach Westen oder Osten abfließen muss.
4.Variante 4 greift den Vorschlag des BUND auf, den westlichen Abschnitt der Stadtstraße Nord statt über den Sackweg über den Weinbergweg zu führen.

"Im Prognosefall 2030 sind zwei Effekte berücksichtigt", erläutert Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. "Zum einen sind die gesamten geplanten hochbaulichen Aktivitäten im nördlichen Ringgebiet in die Untersuchung eingeflossen, sodass es bei rund 2.400 neuen Wohneinheiten im erweiterten Umfeld und damit knapp 5.000 Neubewohnern signifikant mehr Verkehrserzeuger in diesem Gebiet gibt. Zum anderen ist der weiter steigende Anteil des Radverkehrs berücksichtigt, obgleich der motorisierte Individualverkehr (MIV) weiterhin den Hauptanteil bei den Wegen behält." Je nach Variante und Trassierung ergäben sich attraktive oder eben weniger attraktive Wegeführung gegenüber den bisher genutzten Strecken für den MIV, so Leuer. Somit würden sich auch bisherige Verkehre räumlich mehr oder weniger stark verlagern. Die positiven Effekte der Campusbahn sind in dieser Untersuchung noch nicht berücksichtigt, da die Prüfung der Machbarkeit noch nicht abgeschlossen ist.

Es gibt vier Varianten
Es gibt vier Varianten Foto: Stadt Braunschweig


Aus verkehrsplanerischer Sicht müsse zwar festgestellt werden, dass eine halbe Stadtstraße (Variante 2) und sogar eine "halbe" Stadtstraße ohne Durchfahrungsmöglichkeit für den MIV (Variante 3) das Umfeld durch Mehrverkehr belaste, die verkehrlichen Bedürfnisse der Neuen Nordstadt aber mit Einschränkungen abdecke, so der Stadtbaurat weiter. "Die Verkehrsuntersuchung schließt im Ergebnis keine Variante aus, favorisiert aber klar die Variante 1 mit der durchgehenden Stadtstraße Nord, weil diese in der Gesamtschau bei allen verkehrlichen Aspekten - namentlich die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte am Ring, die Effekte auf den Radverkehr, die Effekte auf den ÖPNV sowie die Entlastungseffekte von bestehenden Straßenräumen - wesentliche Vorteile bringt."

Positiver Nebeneffekt sei, dass grundsätzlich nur eine durchgehende Stadtstraße förderfähig sei, betont Leuer. Der bisherige Förderbescheid weist eine Fördersumme von 2.604.000 Euro auf. Die Einstufung der durchgehenden Stadtstraße Nord als Kreisstraße hat außerdem für die beitragspflichtigen Anwohner den Vorteil, dass sie sich bis zu einer Breite von 6,50 Metern nicht an den Kosten der Fahrbahn beteiligen müssen.

Stufenweiser Ausbau


Der Ausbau der Stadtstraße Nord sollte stufenweise erfolgen und sich an der städtebaulichen Entwicklung der neuen Nordstadt orientieren. Aufgrund der fortgeschrittenen hochbaulichen Entwicklung in den Baugebieten HA 135 "Taubenstraße" und HA 136 "Nordanger" sollte der Abschnitt zwischen Mittelweg und Nordanger jetzt umgehend realisiert werden (Bau in 2021). Dieser Abschnitt ist Teil des B-Planes HA 135 und durch diesen planungsrechtlich abgesichert. Als Zwischenzustand müssen für diesen Bauabschnitt östlich des Nordangers ein provisorischer Wendehammer und ein Regenrückhaltebecken hergestellt werden. Das Durchfahrtverbot des MIV in die Wodanstraße bliebe bestehen.

Vor Realisierung des Ausbaues müssen Gespräche mit dem Fördermittelgeber über eine Förderunschädlichkeit eines abschnittweisen Baues der Stadtstraße Nord geführt werden. Je nach der weiteren städtebaulichen Entwicklung können dann die Abschnitte Nordanger bis Bienroder Weg (Ausbau der Wodanstraße) und Mittelweg bis Hamburger Straße weiterverfolgt werden. Für diese Bauabschnitte ist das Planungsrecht vor der Realisierung in geeigneter Weise neu zu schaffen.

Als nächsten Schritt sei es aufgrund der bereits mittelfristig absehbaren hochbaulichen Entwicklung des B-Planes HA 137 östlich des Nordangers sinnvoll, die Stadtstraße Nord dort auszubauen und sie damit zwischen Mittelweg und Bienroder Weg durchgehend zu realisieren. Der langfristige Lückenschluss der Stadtstraße Nord vom Mittelweg bis zur Hamburger Straße ist unmittelbar mit der städtebaulichen Entwicklung in den beiden geplanten Bereichen Ludwigstraße und Weinbergweg Süd verbunden. Diese beiden Entwicklungsbereiche werden maßgeblich die Stadtstraße Nord in diesem Abschnitt prägen, insofern sollte sich die Trasse daraus entwickeln. Außerdem werden die Varianten dann auch ökologisch neu bewertet.


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