Stadtstraße Nord vor dem Aus? Ein Teilstück soll aber bald hergestellt werden

Die BIBS möchte ein neues, umfangreiches Verkehrsgutachten für den Bereich. Zwischen Lichtwerkallee und Spargelstraße soll in jedem Fall bald etwas passieren.

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Hier ist derzeit in der Mitgaustraße für den öffentlichen Verkehr Schluss.
Hier ist derzeit in der Mitgaustraße für den öffentlichen Verkehr Schluss. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Bereits im August vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die Stadtstraße Nord festgestellt und dessen Vollziehbarkeit aufgehoben (regionalHeute.de berichtete). Die Stadt hat das Urteil nicht angefochten. Im Rahmen der Ratssitzung am kommenden Dienstag fordert nun die BIBS-Fraktion, einen Schlussstrich unter das Projekt zu ziehen und ein neues Verkehrsgutachten für den entsprechenden Bereich in Auftrag zu geben. Ein Teilbereich der Straße könnte aber dennoch demnächst hergestellt werden.


Nach Ansicht der BIBS-Fraktion sollte – da bereits zum zweiten Mal eine Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses fehlgeschlagen ist – das Verfahren gestoppt und die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Stadtstraße Nord beantragt werden. Da die Planung der Stadtstraße Nord auf Daten basiert, die über sechs Jahre alt sind, müsste die Neuregelung der Verkehre grundlegend neu untersucht werden, bevor ein neuer Beschluss darüber gefasst werden könne, wie es im Norden Braunschweigs weitergeht. Hierfür solle ein umfangreiches Verkehrsgutachten öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Stadt will das schriftliche Urteil abwarten


Der Verwaltung geht das zu schnell. In einer Stellungnahme im Vorfeld der Ratssitzung betont sie, dass das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichtes noch nicht vorliege. Die vorliegenden Verlautbarungen des Verwaltungsgerichtes reichten nicht aus, um die weitere Vorgehensweise zur Erlangung einer rechtskräftigen Planfeststellung sinnvoll festlegen zu können. Belastbare Aussagen über das weitere Verfahren setzten aber eine Auswertung der Urteilsgründe voraus. Welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, sollte erst danach entschieden werden.

Die Mitgaustraße zwischen Lichtwerkallee und Spargelstraße.
Die Mitgaustraße zwischen Lichtwerkallee und Spargelstraße. Foto: Alexander Dontscheff


In einer Sache sind sich BIBS und Verwaltung jedoch halbwegs einig: Ein Teilstück der geplanten Stadtstraße könne und müsse bald hergestellt werden. "Das Verbindungsstück Mittelweg - Bienroder Weg kann als Erschließungsstraße für das Neubaugebiet `Nördliches Ringgebiet´ sofort realisiert werden", heißt es im Antrag der BIBS. Laut Verwaltung ist dies zwar nicht in Gänze möglich, da östlich der Spargelstraße noch Grundstücksfragen zu klären seien, dennoch würden demnächst Maßnahmen durchgeführt.

Wohngebiet „Taubenstraße“ verkehrssicher erschließen


Rechtlich sei ein Ausbau als Stadtstraße – auch in Teilbereichen – eigentlich nicht zulässig, so die Verwaltung. Trotzdem sei es möglich, den Straßenabschnitt östlich des Mittelwegs zur provisorischen Erschließung des Wohngebiets „Taubenstraße“ verkehrssicher herzustellen.

Zwischen Lichtwerkallee und Spargelstraße würden noch in diesem Jahr die angrenzenden Wohngebäude der Nibelungen-Wohnbau-GmbH mit 176 Wohnungen und einer Ladenzeile in Benutzung gehen. Die dort ebenfalls angesiedelte Kindertagesstätte sei schon in Betrieb. "Unter diesen Umständen beabsichtigt die Nibelungen-Wohnbau-GmbH in diesem Bereich auf der Grundlage des geltenden städtebaulichen Vertrages einen Minimalquerschnitt der Stadtstraße Nord herzustellen", heißt es. Diese Straßenherstellung sei der Nutzung der neuen Gebäude und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit geschuldet. Unter den genannten Umständen werde diese Erschließungsmaßnahme trotz der fehlenden Planfeststellung als rechtlich zulässig betrachtet.

In der Lichtwerkallee soll in diesem Jahr einiges in Betrieb gehen.
In der Lichtwerkallee soll in diesem Jahr einiges in Betrieb gehen. Foto: Alexander Dontscheff


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