Urteilsbegründung zu Stadtstraße Nord gibt BUND recht


Die vorhandene Planung zur Stadtstraße Nord wies laut dem BUND deutliche Mängel beim Lärmschutz auf. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die vorhandene Planung zur Stadtstraße Nord wies laut dem BUND deutliche Mängel beim Lärmschutz auf. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Nachdem das Verwaltungsgericht Braunschweig im August 2019 über die Klage des BUND Niedersachsen gegen den Neubau der Stadtstraße Nord in Braunschweig entschieden und den Planfeststellungsbeschluss der Stadt für rechtswidrig erklärt hatte, liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Hierüber berichtet der BUND in einer Pressemitteilung.


Die Begründung bestätige die Kritik des BUND. Der Umweltverband forderte, dass Lärmschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt und nicht durch Rechentricks ausgehebelt werden. „Die Planung zur Stadtstraße Nord weist insbesondere beim Lärmschutz deutliche Mängel auf“, fasst Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender, die Urteilsbegründung zusammen. „Anstelle einer separaten Berechnung für einzelne Straßen hätte dem Schallgutachten eine Gesamtlärmbetrachtung zugrunde gelegt werden müssen. Mit dem Urteil stellt das Gericht klar, dass die Lärmbelastung nicht durch eine künstliche Aufspaltung unter die Grenzwerte gesenkt werden kann.“ Auch den Flüsterasphalt hätte die Stadt nicht mit einem Abschlag von 2 dB anrechnen dürfen. Ein solcher Abschlag ist nur außer Orts bei Geschwindigkeiten über 60 km/h möglich.

Bis zu 13.000 Fahrzeuge pro Tag


Im Braunschweiger Fall wurde zunächst die Anbindung eines neuen Wohngebietes namens Neue Nordstadt geplant. Hierfür ergibt sich ein Quell- und Zielverkehr von etwa 5.000 Fahrzeugen pro Tag. „Wenn hier zugleich durch Weiterführung der Trasse nach Westen und Osten eine Straße für den schnellen Durchgangsverkehr eingerichtet wird, erhöht sich die Belastung auf bis zu 13.000 Fahrzeuge pro Tag - mit den inzwischen erkannten extremen Lärmbelastungen“, betont Robert Slawski von der BUND-Kreisgruppe Braunschweig. „Die Verkehrsfrequenz muss herab reguliert werden, um die Attraktivität für den Durchgangsverkehr zu mindern.“

Dies könne durch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h, den Einbau von Bodenschwellen, Linienverschwenkungen oder Engführungen erreicht werden. Insgesamt sollte laut dem BUND eine Lösung angestrebt werden, bei der eine umfangreiche Flächen-Neuversiegelung möglichst vermieden wird. Dies dient der Erhaltung einer artenreichen, durchgrünten Stadtlandschaft.




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