Braunschweig. Nach über sechs Monaten wird das generelle Besuchsverbot im Städtischen Klinikum Braunschweig gelockert. Ab dem morgigen Donnerstag sind im Zeitraum von 12 bis 18 Uhr Besuche im eingeschränkten Maße wieder möglich. Das teilt das Klinikum in einer Pressemeldung mit.
Es kann eine Person pro Patient für maximal 30 Minuten täglich zu Besuch kommen; auf den Intensivstationen, in der Geburtshilfe, in der Kinderklinik und für Palliativpatienten nach Absprache.
Voraussetzung dafür ist, dass sich Besucher beim Betreten der Klinik registrieren müssen. „Das Klinikum Braunschweig hat sich dazu entschieden, mit der Luca-App die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten zu unterstützen“, so der Ärztliche Direktor Dr. Thomas Bartkiewicz. „Die App hilft dabei, die Kontaktinformationen unserer Besucherinnen und Besucher schnell und einfach zu erfassen und sicher zu speichern“. Durch den Einsatz der Luca-App entfällt das Ausfüllen der Kontaktdaten-Formulare. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Papier.
App im Vorfeld des Besuches herunterladen
„Wir bitten darum, dass die App bereits im Vorfeld des Besuches heruntergeladen wird“, appelliert die stellvertretende Pflegedirektorin Ina Wegner. „In den Eingangsbereichen können sich die Besucher dann mittels QR-Code einchecken.“ „Wir freuen uns, dass wir mit dieser Lockerung wieder ein Stück Normalität ermöglichen können“, freut sich der Ärztliche Direktor.
Und so funktioniert es: Besucher scannen den am Eingang befindlichen QR-Code direkt mit der Luca-App. Voraussetzung dafür ist eine bereits erfolgreiche Registrierung in der App mit den persönlichen Daten. Damit stimmt der-/diejenige einer Übertragung seiner/ihrer Daten an das Gesundheitsamt zu. Bei einer möglichen Risikobegegnung werden die Besucher direkt vom Gesundheitsamt kontaktiert. Besucher, die kein Smartphone besitzen, werden händisch registriert.
Vorerst keine minderjährigen Besucher
Die gängigen Hygieneregeln sind bei einem Besuch nach wie vor einzuhalten. Es besteht weiterhin Maskenpflicht. Die Testpflicht entfällt. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion haben, dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Minderjährige dürfen vorerst nicht als Besucher ins Krankenhaus.
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