Stallpflicht für Geflügel soll weitgehend aufgehoben werden


In Braunschweig soll die Stallpflicht zu einigen teilen aufgehoben werden. Symbolfoto: Public Domain
In Braunschweig soll die Stallpflicht zu einigen teilen aufgehoben werden. Symbolfoto: Public Domain

Braunschweig. Die Stallpflicht für Geflügel in Braunschweig wird weitgehend aufgehoben. Dies teilte die Stadt Braunschweig auf ihrer Internetseite mit. Die Stallpflicht soll dann nicht mehr flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet gelten.


In der Nähe einiger Seen und Gewässer, die in besonderer Weise von Wildvögeln als Rastplatz genutzt werden, muss Geflügel aber weiterhin in Ställen untergebracht werden. Die aktuelle Seuchenlage in Deutschland habe sich nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) soweit geändert, dass das Risiko der Ausbreitung der Aviären Influenza (Vogelgrippe oder Geflügelpest) neu einzustufen ist. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen den Funden infizierter Wildvögel und den Fällen von Geflügelpest bei Nutzgeflügel in Niedersachsen sei nicht feststellbar gewesen.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen bringt die flächendeckende Aufstallung in Gebieten mit weniger als 1.000 Stück Geflügel je Quadratkilometer – wozu auch Braunschweig zählt - keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit. Sie soll sich auf die sogenannten avifaunistisch wertvollen Gebiete mit einer hohen Anzahl an Wild- und Zugvögeln beschränken.

Viele Braunschweiger Gewässer dienen als Rastplatz für Wildvögel. Deshalb bleibt die in Braunschweig bereits 2014 zum Schutz vor Vogelgrippe erlassene Verfügung, dass in der Nähe von bestimmten Seen und Gewässern gehaltenes Geflügel aufgestallt werden muss, weiterhin in Kraft. Die Geflügelhalter im gesamten Stadtgebiet sind zu erhöhter Wachsamkeit und zur Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen angehalten. So sollen beispielsweise Schuhe und Kleidung nach der Arbeit im Geflügelstall gewechselt, die Hände desinfiziert und die Stallungen anderer Geflügelhalter nicht betreten werden. Außerdem soll auf die gemeinsame Verwendung von Geräten und Fahrzeugen verzichtet werden.

Außer einer am Nordufer des Schapenbruchteichs im Naturschutzgebiet Riddagshausen im Dezember vergangenen Jahres aufgefundenen toten Schnatterente ist in Braunschweig bislang kein weiterer Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden.

Die Verordnung zum Aufstallen gilt weiterhin für folgende Bereiche:



  • Naturschutzgebiet Riddagshausen

  • Im Bereich der Oker im Süden an der Stadtgrenze beginnend bis zur Verbindungsstraße zwischen Stöckheim und Leiferde, sowie von der Eisenbütteler Straße nach Norden der Oker folgend bis östlich an die Wolfenbütteler Straße, weiter entlang der Oker und der Okerumflutgräben, weiter entlang der Oker, den Ölper See und das Naturschutzgebiet entlang der Oker bis zur Stadtgrenze umfassend.

  • Rieselgut Steinhof: die Teiche südlich der Klärteiche und nördlich der Zufahrt zur Mülldeponie.

  • Dowesee

  • Der See südöstlich des Habichtweges, der Braunschweiger Teil des Ellernbruchsees einschließlich der vorgelagerten Flächen und das Europäische Vogelschutzgebiet im Staatsforst im Klei begrenzt durch die Grasseler Straße, Hondelager Straße, den Flughafen und die A2.


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