Terrorwarnung – Ermittler äußern sich ***aktualisiert***

von Robert Braumann


| Foto: Raedlein



Braunschweig. Das LKA Niedersachsen hat gemeinsam mit der Polizeidirektion Braunschweig eine Mitteilung zur Absage des Schoduvel nach einer Terrorwarnung herausgegeben. Darin wehren sich die Ermittler gegen die Aussage, dass die Ermittlungen verzögert wurden seien. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover meldete sich zu Wort. 

LKA-Präsident Uwe Kolmey sagte: "Als niedersächsische Zentralstelle für die Terrorismusbekämpfung hat das LKA Niedersachsen gestern die Ermittlungen zur Terrorbedrohung beim Braunschweiger Karneval übernommen." Gleichzeitig zeigte er sich erstaunt über eine Meldung in der Braunschweiger Zeitung vom heutigen Tage "LKA übernimmt - Ermittler verlieren einen Tag". Dazu Kolmey: "Das LKA Niedersachsen hatte seit der Nacht zum Sonntag Kenntnis von der Information und war von Anfang an in die angelaufenen Ermittlungen der Polizei Braunschweig eingebunden. Am Montagnachmittag wurde die polizeiliche Ermittlungsakte der Polizeiinspektion Braunschweig von den Ermittlern des Landeskriminalamtes Niedersachsen übernommen. Völlig unabhängig von staatsanwaltschaftlichen Übernahmeabläufen sind dadurch keinerlei Ermittlungen ausgesetzt oder wegen ungeklärter Zuständigkeiten nicht durchgeführt worden".

Ermittlungen liefen unvermittelt weiter


Der Braunschweiger Polizeipräsident Michael Pientka ergänzt: "Erste Ermittlungen erfolgen stets durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle. So war auch die Polizeiinspektion Braunschweig von Anfang an ermittelnd tätig. Im weiteren Verfahren gab es unter dem Gesichtspunkt der eindeutigen Zuständigkeiten Absprachen, die eine Übernahme der polizeilichen Ermittlungen durch das LKA zum Ziel hatten. Die polizeilichen Ermittlungen liefen durchgängig weiter."

Keine genauen Angaben


Des Weiteren erklärte Staatsanwältin Kathrin Söfker gegenüber BraunschweigHeute.de, dass die Ermittlungen andauern würden. Sie erklärte, dass es in solch sensiblen Fällen nicht möglich sei, die Bevölkerung detailliert und umfassend zu informieren. "Es könnte die Ermittlungen gefährden. Es war vor allem wichtig, die Menschen am Sonntag zu warnen und über die Absage zu informieren – das musste die Bevölkerung wissen. Mehr Informationen herauszugeben, ist während der laufenden Ermittlungen nicht möglich", so die Staatsanwältin. Nach dem Abschluss der Ermittlungen könne man eventuell detailliertere Informationen publizieren.

Aktualisiert 14:40 Uhr


Auch die Staatsanwaltschaft hat sich wie angekündigt zu Wort gemeldet. Die Mitteilung im Wortlaut:

"Entgegen anderslautenden Presseberichten ist die "Zentralstelle zur Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Terrorismus" bei der Staatsanwaltschaft Hannover schon seit dem 16. Februar 2015 mit den Ermittlungen zum abgesagten Braunschweiger Karnevalsumzug befasst. "Es herrschte auch kein Zuständigkeits-Wirrwarr, sondern die Abläufe waren von Beginn an klar geregelt", erklärte der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich.





Nach Bekanntwerden der ersten Verdachtsmomente für einen terroristischen Anschlag hatte am Sonntag (15.02.2015) zunächst die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit die Ermittlungen aufgenommen und strafprozessuale Sofortmaßnahmen veranlasst. "Darüber waren wir natürlich ebenso wie die Generalbundesanwaltschaft und sonstige Beteiligte informiert", sagte Fröhlich. Am Nachmittag des 16.02.2015 wurden die Ermittlungsakten sodann per Kurier nach Hannover gebracht, nachdem zuvor noch richterliche Beschlüsse in Braunschweig ergehen mussten."


"Eine wie auch immer geartete Verzögerung war damit nicht verbunden. Der Leiter der Zentralstelle in Hannover hatte sich schon am frühen Morgen mit allen zuständigen Stellen in Verbindung gesetzt, Unterlagendoppel geprüft und sichergestellt, dass keine weiteren Eilhandlungen notwendig waren."


In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Hannover laufen auch schon seit gestern die Ermittlungen im Landeskriminalamt Niedersachsen. Sie richten sich wie bisher gegen Unbekannt wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Nähere Auskünfte zum Sachstand können momentan nicht erteilt werden."



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