Braunschweig. Die Inklusion wird für niedersächsische Kommunen teuer. 175 Städte, Gemeinden und Landkreise haben ihre Bereitschaft erklärt, deswegen gegen das Land Niedersachsen zu klagen - Braunschweig ist nicht dabei. Die Stadt habe eine Chance vergeben, zumindest symbolisch ein Zeichen zu setzen, findet die CDU-Stadtratsfraktion.
Nein, gegen Inklusion hat die CDU gar nichts. "Das ist eine gute Sache und ja auch Menschenrecht, das ist ganz unstrittig", sagte der Fraktionsvorsitzende Klaus Wendroth am Mittwoch in einem Pressegespräch. Nur, dass die Kommunen in Niedersachsen mit den Kosten, die die behindertengerechte Umrüstung von Schulen kostet, alleingelassen werden, das wollen die Politiker nicht hinnehmen. "Wer die Musik bestellt - nämlich das Land mit seiner Gesetzgebung -, muss sie auch bezahlen", sagt Wendroth.
Im Moment hat die Stadt vier Schwerpunktschulen, die bereit sind für die inklusive Beschulung von körperlich eingeschränkten Kindern. Das sind die Grund- und Hauptschule Rüningen, die Nibelungen-Realschule, das Hoffmann-von-Fallersleben-Gymnasium und die neue Wilhelm-Bracke-Gesamtschule. Allein die Kosten für Umbauten an den drei Erstgenannten beziehungsweise Mehrkosten am Neubau der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule betragen insgesamt laut Angaben der Stadtverwaltung 2,3 Millionen Euro.
Braunschweig wäre Nutznießer einer Klage
Auf diesen Kosten bleibt die Stadt, wie alle anderen niedersächsischen Kommunen, nach aktuellem Stand sitzen. In der Ratssitzung am Dienstag hatte die Fraktion daher eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, warum sich Braunschweig an einer bereits angekündigten Klage vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof nicht beteiligt. Die Antwort: Braunschweig sei im Falle einer Klage über die Mitgliedschaft beim Niedersächsischen Städtetag bereits indirekt an den Prozesskosten beteiligt. Nutznießer wäre Braunschweig ohnehin, egal, ob die Klage tatsächlich erhoben wird oder ob sich Land und Kommunen vorher einig werden. Denn wenn sich am Kostenausgleich etwas ändern würde, gälte das für alle Kommunen.
Aber: "Es tut der Stadt Braunschweig in ihrer Außenwirkung nicht gut , dass sie sich als zweitgrößte Stadt des Landes bei so etwas heraushält", sagt Kai-Uwe Bratschke, finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Oldenburg als drittgrößte sei dabei, außerdem etliche kleinere Kommunen und Gemeinden. Bis zum 31. Juli müsse die Klage eingereicht sein, für eine Beteiligung Braunschweigs sei es daher ohnehin zu spät, sagt Wendroth.
"Landesregierung sollte Förderschulen beibehalten"
"Wir wünschen und jetzt vom Oberbürgermeister und den Braunschweiger Landtagsabgeordneten, dass sie Druck auf die Landesregierung ausüben", sagt Wendroth. Das Land müsse den Kommunen die Kosten erstatten, die durch die Inklusion entstehen. "Aber klar, wo soll das Geld herkommen für ganz Niedersachsen?", fragt Wendroth. Denn es sind nicht nur die Schwerpunktschulen. Bis zum Schuljahr 2017/18 sollen alle Schulen Inklusions-tauglich sein. "Das wären in Braunschweig noch 50 Millionen zusätzlich", rechnet Kai-Uwe Bratschke.
Die CDU-Politiker hoffen, dass die Landesregierung im Zuge dieser Entwicklung ihre bisherigen Pläne, die Förderschulen auslaufen zu lassen, noch einmal überdenkt. "Viele Eltern wollen ihre Kinder lieber auf Förder- statt zu Regelschulen schicken", sagt Wendroth. Eine Kombination aus Förderschulen und den bisherigen Schwerpunktschulen würde den Eltern Wahlfreiheit geben und käme die Stadt nicht so teuer zu stehen. "Ich könnte mir auch vorstellen, zwei Schwerpunktschulen pro Schulart einzurichten, damit die Wege nicht so weit sind", sagt Wendroth, "aber gerade bei unserem alten Gebäudebestand wird eine Komplettumrüstung sehr teuer."
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