Hannover/Braunschweig. Im Juni raste ein 18-Jähriger betrunken und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein durch die Hannoveraner Fußgängerzone. Auf der Flucht vor der Polizei erfasste der junge Mann einen 82-Jährigen, der infolge des Unfalls verstarb. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage wegen Mordes gegen den Fahrer erhoben. Der Angeklagte befindet sich seit dem Unfall in U-Haft.
Am 24. Juni kam es in der Fußgängerzone von Hannover zu einem tödlichen Unfall. Ein 82-Jähriger starb, nachdem ein 18-Jähriger ihn mit einem gestohlenen Mercedes aus Braunschweig erfasst hatte. Dem Unfallfahrer wird nun zur Last gelegt, den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen zu haben. Daher lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover auf Mord aus niederen Beweggründen. "Er ist mit weit überhöhter Geschwindigkeit in der Fußgängerzone gefahren. Hier hat man angenommen, dass es einen billigenden Vorsatz darstellt. Er hat es billigend in Kauf genommen, jemanden tot zu fahren. Insbesondere, da er schon zu Beginn seiner Flucht durch die Fußgängerzone beinahe zwei Fußgänger umgefahren hätte, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten. Und spätestens da hätte er wissen müssen, was da passieren kann. Und wenn man dann trotzdem mit erhöhter Geschwindigkeit weiterfährt, dann ist es eben nicht mehr fahrlässig. Dann ist das eine Vorsatz-Tat", erklärt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge im Gespräch mit regionalHeute.de.
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Wann das Verfahren gegen den Mann, der sich nach seiner Flucht noch am selben Tag stellte, eröffnet wird, konnte Klinge nicht sagen. Das müsse nun das Landgericht Hannover entscheiden. Dort wird der Fall vor der Jugendkammer verhandelt. Neben der Anklage wegen Mordes wird dem Fahrer auch noch Diebstahl des Tatfahrzeugs vorgeworfen. Zudem muss er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Einfluss von Alkohol und der zweifachen Unfallflucht verantworten.
Mit welcher Strafe der 18-Jährige zu rechnen hat, konnte Klinge nicht sagen. Das würde im Ermessen des Gerichts liegen. Hier müsse das Gericht entscheiden, ob er nach Jugendrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu bestrafen sind. "Es lässt sich also noch überhaupt nicht sagen, was dabei heraus kommen könnte", so Thomas Klinge. Ob es sich mildernd auf das Strafmaß auswirke, dass der Fahrer sich noch am selben Abend bei der Polizei Burgdorf stellte, könne sein- muss aber nicht. "Das kann sich mildernd auswirken, wenn man sich selber stellt. Das ist klar. Aber das ist natürlich auch nur ein Punkt von vielen, der bei der Findung des Strafmaßes berücksichtigt werden muss", so Thomas Klinge.
Die 17-jährige Beifahrerin des Angeklagten wurde als Zeugin vernommen, sei aber nicht Teil der Anklage. Dieses Verfahren sei abgetrennt worden, so Klinge. In dem Unfallwagen, der aus Braunschweig stammte und auf dem Schützenplatz gestohlen wurde, befanden sich wohl auch noch geklaute Kennzeichen. Hier wisse man laut Klinge aber derzeit nicht, wo die herstammen.
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