Braunschweig. In der gestrigen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wurde die Frage in den Raum geworfen, ob eine komplette Neugestaltung der Jasperallee gegen den bestehenden Denkmalschutz verstoßen würde. Weil ihm die Stellungnahme erst kurzfristig zu Händen kam, verlangte Wolfgang Büchs von der BIBS eine Vertagung des Themas. Dies lehnten die übrigen Ausschussmitglieder allerdings ab.
Bereits im Dezember 2018 hatte die BIBS-Fraktion in einem Antrag um eine Stellungnahme der obersten Denkmalschutzbehörde gebeten, dieprüfen sollte, ob es aus Sicht des Denkmalschutzes unbedenklich wäre, in das Gesamtensemble der Allee einzugreifen und große Abschnitte der Bäume auf einmal zu fällen.
Die Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in Bezug liege bereits seit dem 25. Januar vor. Darin geht die oberste Denkmalschutzbehörde auf die geäußerten Bedenken der BIBS ein, ob eine komplette Rodung und Neuanpflanzung der Jasperallee zulässig sei. Die Allee sei ein frei gestalteter Freiraum, dessen Rhythmus durch die gleichartige strukturierte Flora bestimmt werde. Diese habe im Laufe der Jahre an Struktur verloren, da keine Bäume gleicher Art, geschweige denn gleichen Alters vorhanden seien. Außerdem würde eine Aufbereitung des harten Bodens erforderlich sein, um ein gesundes Wachstum der Bäume garantieren zu können. Deswegen würden keine Bedenken seitens der Denkmalschutzbehörde bestehen. Einer Neubepflanzung stünde somit nichts mehr im Wege.
Eine Aufschiebung fand nicht statt
Da er die Stellungnahme der obersten Denkmalschutzbehörde erst eineinhalb Stunden vor der Ratssitzung erhalten habe, forderte Wolfgang Büchs eine Verschiebung des Themas, um noch etwas Zeit zu haben und wies auf die Unzulässigkeit dieses Vorgehens hin. Heidemarie Mundlos von der CDU machte deutlich, dass es sich bei der Stellungnahme um keinen neuen Sachverhalt handele, sondern, dass die Mitteilung durchaus die gängige Meinung der Stadt zu diesem Thema bestätige. Bei der Antwort der Denkmalschutzbehörde handele es sich um einen Abschnitt von 20 Zeilen, die keine längere Bearbeitungsdauer benötigen würden. Auch brachte sie die Frage ins Spiel, welche höhere Behörde jetzt noch zu Rate gezogen werden solle.
Detlef Kühn von der SPD zeigte ebenfalls kein Verständnis für eine Schiebung, da die Antwort auf die Frage nach einer bedenkenlosen Neupflanzung bereits vorliegen würde. So bestünde keinerlei Spielraum. Die Ausschussvorsitzende, Nicole Palm, erklärte den Antrag schließlich als erledigt, da man bei der Kürze dieser Antwort inhaltlich nicht viel zu würdigen habe. Somit wurde der Antrag mit einer Gegenstimme angenommen.
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