Verkaufsverbot von Rattengift an Privatpersonen - Das erwartet die Stadt

Künftig dürfen nur noch Profis die Rattenbekämpfung übernehmen. Doch welche Auswirkungen hat das?

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Symbolbild | Foto: erstellt mit Google Gemini

Braunschweig. Ende letzten Jahres hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass es mit dem Jahreswechsel auch eine Einschränkung für Privatleute beim Kauf von Rattengift geben wird. Szenarien von wachsenden Rattenpopulationen und überforderten professionellen Schädlingsbekämpfern wurden befürchtet. regionalHeute.de fragte bei der Stadt Braunschweig nach, was an der Sache dran ist und wie man die Situation bewertet.



Tatsächlich ist es so, dass der Verkauf von Rattengift an Privatpersonen bald nicht mehr möglich sein wird. "Der Verkauf von Rattengift wird spätestens zum 30. Juni 2026 nur noch an geschulte fachkundige Personen oder geschulte berufsmäßige Verwender erlaubt sein", berichtet Stadtsprecher Rainer Keunecke. Dass es kein sofortiges Aus gibt, hänge mit dem Auslaufen von Zulassungen von Biozid-Produkten zusammen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe von einer Verlängerung bis zum genannten Datum berichtet, um die derzeit noch zu bearbeitenden Verfahren abzuschließen.

Schon immer empfohlen


Doch es steht fest: Eine Bekämpfung von Ratten durch Privatpersonen ohne Sachkundenachweis wird dann nicht mehr erlaubt sein. "Das Fachpersonal des Gesundheitsamtes hat aber auch bisher schon stets empfohlen, Maßnahmen gegen Rattenbefall von einem professionellen Schädlingsbekämpfer vornehmen zu lassen, auch wenn bisher die Möglichkeit gegeben war, zunächst selbst mit hierfür zugelassenen Mitteln eine Bekämpfung durchzuführen", erläutert Keunecke.

Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken – also auch in Kellern oder Wohnungen – sei grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers, stellt der Pressesprecher weiter klar. Der Eigentümer müsse nach der niedersächsischen Rattenverordnung dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge selbst als auch die Ursache für ihr Auftreten (zum Beispiel Müll, Vogelfutter, falsch befüllte Komposthaufen) beseitigt werden und dafür die Kosten tragen.

Das bedeutet es konkret


Konkret bedeutet dies künftig für Privatpersonen, dass bei Problemen mit Ratten ein professioneller Schädlingsbekämpfer beauftragt werden muss. Die Kosten dafür muss der jeweilige Eigentümer des Grundstücks tragen.

Schneller zum Erfolg?


Angesprochen auf die Auswirkungen der neuen Regelung ist man bei der Stadt verhalten optimistisch. "Eine ausschließlich professionell veranlasste Rattenbekämpfung im Stadtgebiet kann im Idealfall schneller zum Erfolg führen und zugleich weniger Gifte in die Umwelt tragen", so Rainer Keunecke. Der Erfolg hänge aber, wie bislang schon, auch ab vom Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel ordnungsgemäße Müllentsorgung, keine übermäßige Vogelfütterung beziehungsweise vollständige Einstellung der Fütterung in Bekämpfungsnähe, keine Lebensmittelreste auf dem Grundstück).

Eine Einschätzung, wie sich die Mehrarbeit auf die professionellen Schädlingsbekämpfer auswirkt, möchte die Stadt nicht geben.

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