Verschärftes Versammlungsstättenrecht bereitet Probleme

von Robert Braumann




Braunschweig. Im Zusammenhang mit einer Verschärfung des Versammlungsstättenrechts, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz, taucht immer wieder die Frage nach Auswirkungen auf die Durchführung schulischer und außerschulischer Veranstaltungen in städtischen Schulgebäuden auf. Was bedeuten die strengeren Vorschriften für Einschulungen und Schulaufführungen? Die Verwaltung hat Antworten parat. 

Die Verwaltung nimmt zu der Problematik wie folgt Stellung: "Die Vorschriften der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) gelten für den Bau und den Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen oder die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen und einen gemeinsamen Rettungsweg haben. Bereits einzelne Versammlungsräume eines Gebäudes können Versammlungsstätten sein. Dazu zählen auch Aulen, Foyers usw. in Schulen. Die Stadt ist Betreiberin der Schulen i. S. d. NVStättVO und damit für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften verantwortlich."

Neue Auflagen machen Probleme


Weiter heißt es im Schreiben, dass die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Fraktion erstellt hat: "Die Bedeutung des vorbeugenden Brandschutzes und des Versammlungsstättenrechts ist sowohl bundesweit als auch in Braunschweig aufgrund entsprechender Schadensereignisse erheblich gestiegen. Deshalb hat Herr Oberbürgermeister Markurth eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe "Prozessoptimierung vorbeugender Brandschutz" unter Leitung von Herrn Stadtrat Ruppert eingesetzt. Nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 31.01.2014 "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen" muss die Schulleiterin bzw. der Schulleiter bei der Planung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen sicherstellen, dass Brandschutz- und andere Sicherheitsmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Dabei hat die Schule auch die Bestimmungen der NVStättVO zu beachten. Die Betreiberverantwortung der Stadt wird dadurch jedoch nicht aufgehoben." Sylvia Kipp (Grundschule Heidberg) sagt: "Die Regelungen machen die Planungen für uns sehr kompliziert. Man muss ganz genau abwägen, wie man eine Veranstaltung abhält."

Es wird mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet


Bei der Durchführung von außerschulischen Veranstaltungen in Schulen strebt die Verwaltung an, die Betreiberpflichten weitgehend auf den Veranstalter zu übertragen. Andernfalls müsste städtisches Personal entsprechend vorgehalten werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen würden jedoch nicht vorliegen. Daran würde aber mich Hochdruck gearbeitet. Solange die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung von Betreiberpflichten nicht vorliegen, würden viele Anträge auf außerschulische Veranstaltungen in Schulen abgelehnt werden. In welchem Rahmen sind schulische und außerschulische Veranstaltungen dann aber überhaupt noch möglich? Die Verwaltung antwortet: "Unterrichtliche Veranstaltungen (ohne externe Besucherinnen und Besucher) in Schulen werden von der NVStättVO nicht berührt und sind weiterhin zulässig, soweit dies der genehmigten Zweckbestimmung der jeweiligen Räume entspricht und Fluchtwege in ausreichender Breite vorhanden sind.

Viele Schulen brauchen noch Genehmigungen


Schulische und außerschulische Veranstaltungen, die dem Versammlungsstättenrecht unterliege, können aber grundsätzlich nur in genehmigten Versammlungsräumen stattfinden. Das betrifft dann Einschulungen oder Abifeiern im größeren Rahmen. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen könne durch die Bauaufsicht Genehmigungen für einzelne, nicht wiederkehrende Veranstaltungen erteilt werden. Einige Schulen haben aber bereits Versammlungsstätten, die genehmigt sind. Das sind zum Beispiel das Gymnasium Martino-Katharineum (Aula), die IGS Volkmarode (Forum) und die IGS Heidberg (Mensa/Aula). Insgesamt haben nur acht Schulen die Genehmigung. Bei den anderen Schulen wird es schnell schwierig, wenn auch Eltern, Geschwister oder Gäste anwesend sein sollen, dann muss erst eine Genehmigung eingeholt werden.

Einiges geplant


In folgenden Schulen werden im Rahmen zurzeit laufender Baumaßnahmen Räume als Versammlungsstätten gebaut bzw. hergerichtet: Lessinggymnasium Wenden, Grund- und Hauptschule Rüningen, Gymnasium Raabeschule, Außenstelle Stöckheim, IGS Wilhelm-Bracke-Gesamtschule (Neubau). Weitere Aufrüstungen von Räumen in Schulen sollen im Zuge der Umsetzung des Schulsanierungsprogramms und einzelner baulicher Maßnahmen nach und nach realisiert werden


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