Vorgehen für den Ernstfall: Was tun, wenn jemand mit dem Coronavirus infiziert ist?

Die Stadt Braunschweig informiert über das Vorgehen bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus. Dies Tipps gehen konform mit den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Der Verdacht auf Infektion mit dem Corona-Virus, der der Stadtverwaltung gestern aus einer Arztpraxis gemeldet wurde, hat sich nicht bestätigt (wir berichteten). Das hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) dem Braunschweiger Gesundheitsamt heute mitgeteilt. Der Patient hatte sich in der chinesischen Provinz Hubei aufgehalten und gestern mit ersten Anzeichen einer Grippe die Arztpraxis aufgesucht. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Kurzfristig wurde gestern Vormittag in Absprache mit dem Gesundheitsamt ein Abstrich genommen und zur Prüfung an das Landesgesundheitsamt gesandt. Der Patient hatte nach seinem Besuch in der Arztpraxis die Anweisung erhalten, sich bis zur Klärung des Verdachts zuhause aufzuhalten, da er zu dem Zeitpunkt nur leichte Krankheitssymptome hat oder hatte und es ihm insgesamt gut ging.
Unabhängig von diesem konkreten Verdachtsfall haben sich die zuständigen Stellen und Institutionen, darunter Städtisches Klinikum und Feuerwehr, unter Federführung des Gesundheitsamtes in dieser Woche über das Vorgehen bei Verdachtsfällen und im Fall einer tatsächlichen Infektion verständigt.

Im Fall einer tatsächlichen infektion...


Dieses Vorgehen orientiert sich an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI). Folgende Fälle gelten danach als Verdachtsfälle, die durch einen Abstrich, der an das Landesgesundheitsamt zur Überprüfung geschickt wird, abgeklärt werden muss (siehe auch anliegende Graphik): Hat ein Patient Grippesymptome (Erkrankungen der unteren Atemwege) und war in den vergangenen Woche in der Provinz Hubei, besteht ein Verdacht, der zu überprüfen ist. Gleiches gilt für Patienten mit Erkältungsbeschwerden gleich welcher Intensität, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen eine Infektion bestätigt ist. Bis zur Bestätigung eines Falls ist es bei leichten Symptomen ausreichend, wenn die Personen mit Verdachtsmomenten zuhause bleiben und Kontakt zu anderen Menschen meiden.

Wendet sich ein Arzt an das Gesundheitsamt, weil er eine Patientin oder einen Patienten hat, auf die oder den die geschilderten Voraussetzungen zutreffen, wird von der Behörde in Absprache mit dem Arzt entschieden, wer vor Ort den Abstrich nimmt. Das gilt auch für Fälle, in denen der Patient sich zuhause befindet oder in der Praxis lediglich angerufen hat. Das Gesundheitsamt wird den Abstrich an das Landesgesundheitsamt schicken.

Wenn ein Verdachtsfall außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes oder am Wochenende eingeht, ist folgendes Vorgehen abgesprochen: In diesen Fällen wird der Rettungsdienst der Feuerwehr die Patienten in eine der Notaufnahmen der Braunschweiger Kliniken bringen, wo geklärt wird, ob ein Verdachtsfall tatsächlich besteht. Gegenfalls wird das Klinikum den Abstrich veranlassen und selbst ans NLGA senden. Zudem wird der diensthabende Arzt entscheiden, ob der Patient bis zur Klärung des Verdachts nach Hause gehen kann oder ob er bei heftigeren Symptomen gegebenenfalls im Klinikum isoliert untergebracht wird.

Verlegung in ein Krankenhaus bei bestätigtem Verdachtsfall


Bestätigt sich der Verdachtsfall, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlegung in ein Krankenhaus vorgesehen, um die Behandlung des Patienten zu ermöglichen und diesen zugleich zu isolieren. Das Gesundheitsamt klärt zudem, mit wem der Patient Kontakt hatte und tritt an diese heran. Treten bei ihnen Symptome auf, müssen sie sie dem Gesundheitsamt melden und werden dann automatisch als krankheitsverdächtig eingestuft. Eine Diagnostik wird eingeleitet. Auch dieses Vorgehen folgt den RKI-Vorgaben.
"Mit den getroffenen Absprachen, Melde- und Handlungsketten sind wir gut vorbereitet, wenn es zu einem bestätigten Fall in Braunschweig kommen sollte", sagte Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast.

Wer in der chinesischen Provinz Hubei gewesen ist und Erkältungssymptome hat, sollte umgehend seinen Arzt kontaktieren, am besten telefonisch. So kann dieser mit dem Gesundheitsamt klären, ob ein Abstrich angezeigt ist und dieser kann direkt beim Patienten Zuhause erfolgen. Das Gesundheitsamt handelt nach den Vorgaben des RKI. Sollten sich diese Vorgaben ändern, wird das Gesundheitsamt das Vorgehen anpassen. Derzeit gilt nur die Provinz Hubei als Risikogebiet und der Aufenthalt dort als Referenz für Verdachtsfälle.


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