Wachfrau erstochen: Täter scheitert vor BGH

Der Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingereicht.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Braunschweig. Ziemlich genau ein Jahr, nachdem eine Wachfrau des Westermann-Verlags von einem damals 43-Jährigen erstochen wurde, ist das Urteil rechtskräftig. Der Mann hatte gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt, diese hat der Bundesgerichtshof jedoch verworfen.



Im September hatte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Dort sollte er auf unbestimmt Zeit untergebracht werden. Jährlich sollten dann Überprüfungen stattfinden, die über die weitere Unterbringung oder Entlassung entscheiden - je nachdem, wie sich das Krankheitsbild entwickelt und beispielsweise Medikamente Wirkung zeigen. Erst wenn der Mann keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstelle, könnte eine Entlassung aus der Psychiatrie erfolgen.

Urteil ist rechtskräftig


Gegen das Urteil wurde seitens des Angeklagten Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 18. April hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Wachfrau mit Cutter-Messer getötet


Am Samstag vor Ostern 2022 soll der Mann gegen 17 Uhr sein 53-jähriges Opfer im Eingangsbereich des Westermann-Verlags in Braunschweig mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt haben. Kurze Zeit später konnte er von der Polizei gefasst werden.


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