Warten auf rechtliche Verordnung des Landes: Braunschweig bereitet erweiterte Notbetreuung vor

Die nötige Verordnung soll an diesem Wochenende kommen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Das Land Niedersachsen hat bereits zu Wochenbeginn nächste Schritte zur Ausweitung der Notbetreuung in einem Phasenplan zur Kindertagesbetreuung angekündigt (regionalHeute.de berichtete). Die Veröffentlichung der entsprechenden rechtlichen Verordnung ist für dieses Wochenende vorgesehen. Ziel der Stadt Braunschweig ist es, die Betreuungsangebote dann entsprechend den neuen Vorgaben des Landes schnellstmöglich auszuweiten und die Kapazitäten schrittweise zu erhöhen. Die Überarbeitung der kommunalen Kriterien zur Notbetreuung kann jedoch erst abgeschlossen werden, wenn die finale Verordnung des Landes vorliegt. Und erst dann kann abschließend geklärt werden, welche Kinder in die erweiterte Notbetreuung aufgenommen werden können. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Die Stadt Braunschweig strebt derzeit die Umsetzung der neuen Regelungen in den Kindertagestätten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung ab Mittwoch, den 13. Mai, an.
Die Kindertagespflegepersonen dürfen nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich ihre Betreuungsangebote ab 11. Mai wiederaufnehmen. Zu beachten ist jedoch, dass die Kinder auch in dieser Betreuungsform erst nach individueller Vorabstimmung mit der jeweiligen Tagespflegeperson betreut werden können. Dies ist aus Sicht des Infektionsschutzes wichtig, um im Vorfeld organisatorische Absprachen zu treffen und insbesondere die Bring- und Abholsituation zu koordinieren.

Hygienevorgaben müssen weiterhin erfüllt werden


In den Kindertagesstätten und Einrichtungen der Schulkindbetreuung werden derzeit ebenfalls die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung der pandemiebedingt gebotenen Hygienevorgaben getroffen. Auch das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass es bei der Ausweitung der Notbetreuung weiterhin die Vorgaben des Infektionsschutzes zu bedenken gilt – dies betrifft sowohl die räumlichen, personellen als auch organisatorischen Kapazitäten vor Ort. Die Betreuungszeiten sind daher vorerst weiterhin auf das notwendige Maß begrenzt.
Die Stadt Braunschweig wird das Formular zur Berufsgruppenbescheinigung und Nachweis des Arbeitgebers an die neue Verordnung des Landes anpassen, damit es in Kürze heruntergeladen werden kann. Bereits vorgelegte Bescheinigungen behalten weiterhin Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgelegt werden.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht weiterhin mit allen Träger der Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung sowie dem Stadtelternrat der Kindertagesstätten in Kontakt, um die Notbetreuung zu gewährleisten.

Eltern, die von der erweiterten Notbetreuung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung vorab in Verbindung zu setzen. Fragen zur Notbetreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung, Tel. 0531/470-8493. Fragen zur Notbetreuung in Schulkindbetreuungsgruppen werden unter 470-8512 beantwortet. Fragen zur Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 0531/12055440 beantwortet.

Für Kinder, die noch nicht in der Notbetreuung aufgenommen werden können, ist zusätzlich die private Betreuung von höchstens fünf Kindern erlaubt. Einzelheiten hierzu im Internet auf www.braunschweig.de/corona, Fragen und Antworten.


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