Braunschweig. In der vergangenen Woche erhielt die Redaktion von regionalHeute.de eine Leserzuschrift. Einer Leserin war während ihrer Fahrt mit der Straßenbahn aufgefallen, dass ein Mann in einem sogenannten "Scooter" nicht befördert wurde. Warum wurde dieser Mann nicht mitgenommen? regionalHeute.de ging der Frage einmal nach.
An einem Freitag, so berichtete unsere Leserin, sei sie um 12:15 Uhr an der Haltestelle Ludwigstraße in die Straßenbahn der Linie zwei in einen der neuen Tramino-Züge gestiegen. Drei Stationen weiter, an der Haltestelle Mühlenpfordtstraße, die mit einem modernen Hochbord ausgestattet ist, wollte vorn beim Fahrer ein Fahrgast mit einem Elektrorollstuhl, einem sogenannten Scooter, zusteigen. Der Tram-Fahrer erklärte dem Gehbehinderten, dass die Beförderung des Fahrgastes mit dem Rollstuhl in dieser Straßenbahn leider nicht möglich sei. Der Rollstuhlfahrer blieb enttäuscht zurück, der Tramino fuhr ohne ihn weiter. Verwundert über die Zurückweisung des Mannes im Rollstuhl bat sie um eine "öffentliche Aufklärung dieses Schildbürgerstreiches".
Zu schwer für die Straßenbahn
Nachgefragt bei Christopher Graffam, Pressesprecher der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, klärt sich die Geschichte auf. "Dahinter steckt keine böse Absicht, oder ein böser Fahrer. Wir können in unseren Straßenbahnen nur solche "Scooter" nicht befördern. Sie sind zu schwer und durch die Lenksäule zu sperrig, um sie in die Fahrzeuge zu bekommen. Deshalb wurde der Mann nicht mitgenommen. Das Fahrzeug kann schlichtweg nicht in der Straßenbahn transportiert werden", so Graffam. Zudem erklärte dieser, dass die "Scooter" für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen seien und damit auf Fuß- und Radwegen gefahren werden kann. Die elektrisch angetriebenen Rollstühle, Scooter, dienen der besseren Mobilität von Menschen mit Gehbehinderung oder Einschränkung der Gehfähigkeit. Sie dürfen je nach Höchstgeschwindigkeit ohne Fahrerlaubnis und Helm geführt werden.
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