Was gilt beim Radfahren? Die Polizei klärt auf

von Robert Braumann


Foto: Sina Rühland
Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Mit dem nahenden Frühling steigen auch immer mehr Menschen auf das Fahrrad um, Jens Weidemann, Verkehrssicherheitsbeauftragter der Polizei Braunschweig, klärt auf was erlaubt ist und was nicht.

Ist das nebeneinander fahren verboten?

Weidemann: Grundsätzlich nicht, allerdings gilt, dass nur nebeneinander gefahren werden darf, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Die ist gerade in der Innenstadt sehr selten der Fall.


Ist das Musikhören beim Radeln verboten?

Weidenmann: Nein, allerdings darf die Musik nicht so laut gestellt werden, dass man sonst nichts mehr hört, am besten man nimmt wenn nur einen Ohrstöpsel.

Darf der Hund an der Leine mitgenommen werden?

Weidemann: Zum Fahren braucht man beide Hände, deshalb raten wir wenn zu speziellen Fahrradleinen für das Zweirad, wobei dies in der Stadt durchaus kritisch zu betrachten ist.

Braucht man einen Helm?

Weidemann: Aus Sicht der Polizei ist es sicherlich ratsam einen Helm zu tragen, gesetzlich vorgeschrieben ist es beim Radfahren bisher aber nicht.

Gelten für Radfahrer Tempolimits?

Weidemann: Absolut, es gelten die gleichen Regeln wie für Autos. Allerdings ist es im Normalfall auch eher selten, dass ein Tempolimit dauerhaft von einem Radfahrer überschritten wird.

Was gilt bei der Handynutzung?

Weidemann: Die gleichen gesetzlichen Regelungen wie beim Autofahren, das Handy am Ohr hat beim Radfahrern nichts zu suchen. Wer erwischt wird zahlt 25 Euro.

Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot?

Weidemann: Geisterfahren mit dem Rad ist grundsätzlich verboten. Auch der linke Radweg darf nur dann genutzt werden, wenn das Verkehrszeichen "Radfahrer frei" dies gestattet. Auch in Einbahnstraßen darf nur geradelt werden, wenn dies explizit freigegeben ist.

Ist der Führerschein weg, wenn ich betrunken Radfahre?

Weidemann: Ab 1,6 Promille ist das Fahren eine Straftat. Bis dahin gilt: Wer absolut fehlerfrei fährt und sich nichts zu schulden kommen lässt, kann auch angetrunken Radfahren. Allerdings wer weniger intus hat und gefährlich in den Straßenverkehr eingreift, auch dem drohen Strafen.


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