Braunschweig. Ein Lebensmittelmarkt im Westlichen Ringgebiet und die damit verbundenen Tätigkeiten gefallen offenbar einigen Anwohnern nicht. Das zeigt die Summe der bei den städtischen Ämtern eingehenden Beschwerden. Doch liegen tatsächlich Verstöße vor oder sind die Beschwerden ungerechtfertigt?
Seit mehr als zehn Jahren gibt es den orientalischen Lebensmittelmarkt in der Kreuzstraße zwischen der Gabelspergerstraße und der Melanchtonstraße. Bereits 2021 gab es die ersten Anfragen rund um lebensmittelrechtliche Kontrollen, was aus einer öffentlich einsehbaren Unterlage der Stadtverwaltung hervorgeht. Im Markt selbst sieht man die Dinge etwas anders. An den Beschwerden sei nichts dran, sagt unter anderem ein Mitarbeiter gegenüber regionalHeute.de. Und in vielen Fällen bestätigen Kontrollen der Stadt Braunschweig diese Aussage.
Beschwerden über Lärm und Gerüche können nicht bestätigt werden
In der jüngeren Vergangenheit gab es gleich mehrere Beschwerden, wie die Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigt. Demnach seien beim Fachbereich Umwelt seit Mai 2025 mehrere Beschwerden über Lärm und Geruch eingegangen. Im Mai und im Juni ging es jeweils um Gerüche aus geöffneten Türen. Doch beide Male hätten sofortige Ortsbegehungen diese Beschwerden nicht bestätigen können. "Türen waren geschlossen", hieß es in den Berichten.
Im Juli und August 2025 formulierten drei Anwohner dann eine Sammelbeschwerde über Geruch und Lärm. Erneut prüfte die Stadt beim sofortigen Ortstermin den Sachverhalt, erneut wurden keine Verstöße festgestellt.
Im Februar 2026 wurde die Stadt darauf hingewiesen, dass sich der Markt baulich erweitert hätte und zu einem Großhandel geworden sei – inklusive der "Beschwerde über Lärm durch zunehmende Anlieferungen und Geruch aus den Türen". Die Stadt habe daraufhin eine Lärmmessung angeboten, die jedoch von den Anwohnern bislang nicht in Anspruch genommen worden sei. Außerdem heißt es vonseiten der Stadt: "Verstöße gegen gültiges Immissionsschutzrecht konnten jeweils nicht festgestellt werden."
Zudem seien bei der Abteilung Veterinärwesen, Verbraucherschutz drei Beschwerden eingegangen, die Kühlung, Anlieferung oder hygienische Mängel betrafen. "Sie zogen jeweils eine Kontrolle nach sich. Festgestellte Mängel wurden zeitnah abgestellt. Schwere Mängel oder eine Gesundheitsgefahr wurden nicht festgestellt", erklärt die Verwaltung.
Reichlich Parkverstöße rund um den Lebensmittelmarkt
Bei den Parkverstößen scheint die Sachlage allerdings den Beschwerdeführern rechtzugeben. Anwohner stören sich offenbar auch daran, dass rund um den Markt der Straßenverkehr durch Falschparker und Anlieferer beeinträchtigt wird. Die Stadt erklärt, dass seit Mai 2025 genau 179 Halt- und Parkverstöße in der gesamten Kreuzstraße festgestellt worden seien. Davon entfielen demnach 115 auf den Bereich in Höhe des Supermarkts – fast zwei Drittel also. Die Stadt erklärt: "Die gängigen Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung sind Parken im eingeschränkten Haltverbot oder Parken ohne ordnungsgemäß ausgelegte Parkscheibe. Verstöße mit Lkw sind nicht aktenkundig. Gelegentlich gibt es Beschwerden wegen Parkens in zweiter Reihe. Bei Kontrollen konnten jedoch keine solchen Verstöße protokolliert werden."
Marktgröße ist gesetzlich zulässig
Der Markt – das war ein Beschwerdepunkt – hatte sich tatsächlich zuletzt baulich erweitert. Die Stadtverwaltung erklärt aber: "Die Verkaufsfläche liegt weiterhin unter 800 Quadratmetern". Somit seien die von der Baunutzungsverodrnung vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen an einen gebietsversorgenden Laden weiterhin erfüllt. Es bestehe laut Verwaltung insofern kein aktueller Anlass für ein bauaufsichtliches Einschreiten – weder aus planungsrechtlicher noch aus bauordnungsrechtlicher Sicht.
Gleichwohl prüfe die Bauaufsicht derzeit, ob sich aus der Vergrößerung weitergehende Anforderungen ergeben, zum Beispiel im Blick auf veränderte Fluchtwege oder Einstellplätze für Pkw. Alle Immissionsschutz- und hygienerechtlichen Auflagen seien durch den Betreiber weiterhin einzuhalten, betont die Stadt. Diese führe wiederum weiterhin Lebensmittelkontrollen – wie bei allen Lebensmittelbetrieben – sowie anlassbezogen auch Kontrollen zu Gerüchen oder Lärm durch und setze auch die Parkraumüberwachung in dem Bereich fort.

