Region. Nahezu tagtäglich berichtet regionalHeute.de über schwere Straftaten, die in der Region begangen werden. Darunter nicht selten Morde, versuchte Tötungsdelikte oder schwere Raubüberfälle. Werden die Ermittlungsbehörden der Täter habhaft, so landen diese bestenfalls vor Gericht. In diesem Artikel zeigen wir, welche Prozesse vor den für die Region zuständigen Landgerichten im Juni geführt werden.
Im deutschen Rechtssystem haben verschiedene Gerichte unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine wichtige Instanz innerhalb dieses Systems sind die Landgerichte. Doch welche Straftaten werden eigentlich vor dem Landgericht verhandelt?
Die Landgerichte
Die Landgerichte sind in erster Instanz für schwerwiegende Straftaten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen. Dazu gehören unter anderem Fälle von schwerer Körperverletzung, (versuchte) Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung, die eine besondere Schwere aufweisen, Raub und Erpressung in besonders schweren Fällen, schwere Sexualdelikte und Wirtschaftskriminalität.
Wie kommt es zum Prozess?
In Deutschland wird ein Strafprozess nur eröffnet, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht – also wenn genügend Beweise vorliegen, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
Zunächst führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Sie arbeitet dabei mit der Polizei zusammen. Wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person erhärtet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Wird die Anklage erhoben, prüft das zuständige Gericht – zum Beispiel das Landgericht – ob die Voraussetzungen für einen Prozess vorliegen. Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren nur dann, wenn es die Anklage für ausreichend begründet hält. Erst mit dieser Eröffnung des Hauptverfahrens kommt es zu einem Gerichtsprozess. Dort werden die Beweise erneut geprüft, Zeugen und Gutachter angehört und schließlich ein Urteil gefällt.
Die Landgerichte der Region
Für die Region sind zwei Landgerichte zuständig. Das Landgericht Braunschweig für Braunschweig, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Salzgitter und Goslar und das Landgericht Hildesheim für die Landkreise Gifhorn (ohne Samtgemeinden Brome und Boldecker Land, LG Braunschweig) und Peine (ohne Gemeinde Vechelde und Wendeburg, LG Braunschweig). Die Gerichte melden die anstehenden Prozesse für den jeweiligen Monat. Die Straftaten, die im März verhandelt werden, reichen von Kapitalverbrechen wie Raub und gefährlicher Körperverletzung bis zu versuchtem Mord und Totschlag. Für alle Angeklagten gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung.
Prozesse am Landgericht Braunschweig
Schwerer Raub
Beginn: 1. Juni 2026
Fortsetzungstermin: 8. Juni 2026
Tatort: Salzgitter
Tatzeit: 20. August 2022
Zur Last gelegte Tat:
Den 32- und 38-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht des Tattages den Zeugen unter dem Vorwand, ein Gespräch führen zu wollen, in eine Parkanlage gelockt zu haben. Hintergrund soll gewesen sein, dass der Zeuge mit der Frau des 38-jährigen Angeklagten Kontakt hatte bzw. mit dieser geflirtet habe.
Im Verlauf des Gesprächs soll der 38-jährige Angeklagte den Zeugen von der Seite angegriffen und geschubst haben, sodass dieser zu Boden ging. Anschließend soll er ihn zu einer Bank gezogen haben, wobei er ein Messer in der Hand gehalten haben soll. Die Angeklagten sollen den Zeugen am Verlassen der Bank gehindert haben.
Der 38-jährige Angeklagte soll den Zeugen zudem gekratzt, gewürgt und ihm Haare ausgerissen haben. Außerdem soll er ihm das Messer an den Hals gehalten haben.
Später soll der Zeuge unter dem Eindruck der zuvor ausgeübten Gewalt zur Herausgabe von 50 Euro gebracht worden sein. Danach sollen sich die Angeklagten entfernt haben.
Betrug in besonders schwerem Fall
Beginn: 3. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 9. Juni 2026, 17. Juni 2026
Tatorte: Braunschweig und andernorts
Tatzeitraum: 30. Januar 2023 bis 7. August 2023
Zur Last gelegte Tat:
Dem 25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seinen Großeltern seit Januar 2023 vorgetäuscht zu haben, er müsse Deutschland nach dem Absitzen einer Haftstrafe verlassen, da er sich nicht mehr sicher fühle.
Nachdem der Angeklagte von den Geschädigten ein Flugticket nach Holland sowie Bargeld erhalten hatte, soll er sich wiederholt an diese gewandt haben, damit weitere Geldzahlungen erfolgen. Dabei soll er auch weitere Personen aus dem Umfeld der Geschädigten eingeschaltet haben.
Es soll so zu insgesamt sechs Zahlungen in Höhe von 19.620 Euro gekommen sein. Eine weitere Zahlung in Höhe von 50.000 Euro sei ausgeblieben, weil die Geschädigten Unstimmigkeiten bemerkten und sich an einen Nachbarn wandten.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Beginn: 4. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 5., 9., 11., 12., 19., 25., 26. Juni 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 12. Juli 2010
Zur Last gelegte Tat:
Dem 44-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung, gewerbsmäßiger Bandenbetrug
Beginn: 4. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 5., 11., 12., 19., 25., 26. Juni 2026 sowie zahlreiche weitere Termine bis 2027
Tatort: Langelsheim
Tatzeitraum: 28. Oktober 2017 bis 30. September 2020
Zur Last gelegte Tat:
Den drei Hauptangeklagten im Alter von 52 bis 63 Jahren sowie einer weiteren 60-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Senioren- und Pflegeheim in Langelsheim über mehrere Jahre hinweg ein System aufgebaut zu haben, in dem Bewohnerinnen und Bewohner systematisch in ihrer Freiheit eingeschränkt worden sein sollen.
Der 60-jährige Angeklagte soll das Heim gegründet und bis 2021 betrieben haben. Zusammen mit der 63-jährigen Angeklagten soll er faktisch die Leitungsfunktion ausgeübt und ein umfassendes „Herrschaftsregime“ etabliert haben. Entscheidungen im Pflegebetrieb sollen zentral getroffen worden sein.
Die 52-jährige Angeklagte soll als Heimleitung fungiert und sämtliche wesentlichen Anweisungen umgesetzt haben. Die 60-jährige weitere Angeklagte soll als Pflegedienstleitung insbesondere die Medikamentenvergabe überwacht haben.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern sollen unter anderem sedierende Medikamente ohne Einwilligung oder teilweise ohne ärztliche Verordnung verabreicht worden sein. Zudem soll es zu dem Einsatz nicht genehmigter Freiheitsbeschränkungen, wie Bettgittern ohne Anordnung, sowie zum zeitweisen Einsperren gekommen sein.
Außerdem sollen Gesundheitszustände bewusst falsch dargestellt worden sein, um höhere Pflegegrade und damit höhere Vergütungen zu erreichen.
Schwere Brandstiftung
Beginn: 9. Juni 2026
Fortsetzungstermin: 16. Juni 2026
Tatort: Wolfenbüttel
Tatzeit: 23. Januar 2026
Zur Last gelegte Tat:
Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mithilfe von zwei 5-Liter-Kanistern Benzin ein bewohntes Mehrfamilienhaus in Wolfenbüttel in Brand gesetzt zu haben. Er soll den Kraftstoff großflächig von seiner Wohnung im zweiten Obergeschoss bis ins Treppenhaus und vor eine Wohnungstür verteilt haben. Nachdem er von einer Zeugin angesprochen worden sein soll, habe er ein Feuerzeug entzündet und den Kraftstoff in Brand gesetzt.
Das Gebäude geriet dadurch in Brand. Einige Bewohner mussten mithilfe einer Drehleiter gerettet werden. Es entstand ein erheblicher Sachschaden.
Steuerhinterziehung
Beginn: 9. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 11., 15., 29., 30. Juni 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeitraum: 11. Januar bis 9. November 2010
Zur Last gelegte Tat:
Das Verfahren wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs erneut verhandelt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in mehreren Fällen Steuerhinterziehung begangen zu haben.
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Beginn: 11. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 15., 29., 30. Juni 2026 sowie weitere Termine
Tatort: Wolfenbüttel und andernorts
Tatzeitraum: August bis 3. September 2025
Zur Last gelegte Tat:
Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, sich spätestens im August 2025 zusammengeschlossen zu haben, um in einer Lagerhalle in Wolfenbüttel gemeinsam große Mengen Amphetamin herzustellen und anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Der 33-jährige Angeklagte soll dabei die Organisation, Beschaffung und Koordination übernommen haben. Weitere Angeklagte sollen für die Herstellung, Verpackung, Logistik und die Vorbereitung des Abtransports verantwortlich gewesen sein.
In mehreren Lieferungen sollen Chemikalien in die Lagerhalle gebracht worden sein, aus denen große Mengen Amphetamin-Base hergestellt werden konnten. Ein Abtransport in die Niederlande soll nur durch polizeiliche Maßnahmen verhindert worden sein.
Mord
Beginn: 16. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 23., 25. Juni 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 30. Dezember 2025
Zur Last gelegte Tat:
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit in Braunschweig in ein Wohnhaus eingedrungen zu sein und dort einen Mann mit einer Nagelschere angegriffen, geschlagen und gewürgt zu haben. Der 70-jähroge Mann erlitt tödliche Verletzungen, insbesondere durch die Durchtrennung von Halsgefäßen und der Luftröhre.
Schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung
Beginn: 23. Juni 2026
Fortsetzungstermin: 7. Juli 2026
Tatort: Salzgitter
Tatzeit: 27. September 2024
Zur Last gelegte Tat:
Der Angeklagte soll in das Haus seines Großvaters in Salzgitter eingebrochen sein, um dort Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden. Dabei soll er Türen aufgebrochen und Gewalt gegen die anwesenden Personen angewendet haben. Zudem soll er Pfefferspray eingesetzt und Bargeld aus einer Handtasche entnommen haben.
Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung
Beginn: 24. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 1. Juli 2026, 17. Juli 2026, 10. August 2026, 17. August 2026
Tatort: Braunschweig
Tatzeit: 29. September 2025
Zur Last gelegte Tat:
Die beiden 23-jährigen Angeklagten sollen den Geschädigten unter einem Vorwand in eine Falle gelockt haben. Nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug soll der Geschädigte zu Boden gebracht und anschließend mit Tritten und Schlägen attackiert worden sein.
Im weiteren Verlauf soll ein Baseballschläger eingesetzt worden sein, mit dem insbesondere auf den Kopf des Geschädigten eingewirkt worden sein soll. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen die Angeklagten den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen haben.
Prozesse am Landgericht Hildesheim
Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung
Beginn: 18. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 22. Juni, 24. Juni, 7. Juli (Saal 149), 22. Juli, 12. August 2026
Tatort: Gifhorn
Tatzeit: 1. Juni 2025
Zur Last gelegte Tat:
Der 53-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Nachmittag des Tattages in einer Sparkassenfiliale in der Gifhorner Südstadt auf einen ihr bekannten Mann getroffen zu sein. Der Geschädigte habe sie aus einer früheren Zeit in einer Obdachlosenunterkunft gekannt; zwischen beiden habe es bereits in der Vergangenheit Konflikte gegeben.
Im Verlauf des Treffens soll die Angeklagte einen mitgeführten Brieföffner mit einer etwa 15 Zentimeter langen Klinge genutzt und einen wuchtigen Stich in Richtung des Geschädigten ausgeführt haben. Der Mann, der sich mit einem Rollator bewegte, sei im Brustbereich getroffen worden und zu Boden gegangen. Er habe eine etwa 1 cm tiefe Stichverletzung erlitten.
Obwohl keine inneren Organe verletzt wurden, sei der Stich potenziell lebensgefährlich gewesen. Dies habe die Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Der Geschädigte habe sich anschließend selbstständig vom Tatort entfernt.
Nach Anklage soll die Angeklagte zur Tatzeit aufgrund einer schweren Borderline-Persönlichkeitsstörung in ihrer Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein und unter rechtlicher Betreuung gestanden haben.
Versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht
Prozessbeginn: 19. Juni 2026
Fortsetzungstermine: 10. Juli, 20. Juli, 11. August (Saal 149), 19. August, 20. August, 8. September (Saal 149), 10. September, 16. September, 21. September, 23. September, 1. Oktober, 7. Oktober, 26. Oktober 2026
Tatort: Hohenhameln
Tatzeit: 28. September 2025
Zur Last gelegte Tat:
Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am Tattag mit einem hochmotorisierten SUV die Soßmarer Straße in Hohenhameln befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei.
Er soll innerorts mit einer Geschwindigkeit zwischen 90 und 115 km/h statt der erlaubten 50 km/h gefahren sein. In diesem Bereich habe ein neunjähriger Junge mit seinem Fahrrad die Straße überqueren wollen. Das Fahrzeug des Angeklagten habe das Kind mit der linken Fahrzeugfront erfasst. Der Junge sei mehrere Meter durch die Luft geschleudert worden und regungslos auf dem Grünstreifen liegen geblieben.
Der Angeklagte habe den Aufprall wahrgenommen, danach jedoch erneut beschleunigt und mit bis zu 145 km/h den Unfallort verlassen, ohne Hilfe zu leisten. Etwa eine Minute später habe er sein Mobiltelefon ausgeschaltet, um eine Identifizierung zu verhindern.
Ihm wird vorgeworfen, den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, um sich einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung zu entziehen. Das Kind habe schwere Verletzungen erlitten, jedoch überlebt.

