Was passiert in der Landesaufnahmebehörde?

von Sina Rühland


| Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Immer wieder tauchen Fragen rund um die Landeaufnahmebehörde (LAB) in Kralenriede auf. Drei dieser Fragen werden nun von der Stadt Braunschweig beantwortet. 

Warum stellt die Stadt den LAB-Flüchtlingen keine Wohnungen zur Verfügung?


Die Flüchtlinge in der LAB sind „Neuankömmlinge“. Sie werden zunächst vom Land betreut, um dann auf die Kommunen verteilt zu werden. Die Stadt kann diese Aufgabe dem Land nicht abnehmen, zumal die LAB-Flüchtlinge in der Regel nur eine kurze Zeit bleiben. Die Stadt kann nur versuchen, dem Land bei der Unterbringung zu helfen und die derzeit schwierige Situation der Überbelegung abzufedern. So hat die Stadt der LAB für die Sommerferien die Sporthalle an der Boeselagerstraße zur Verfügung gestellt. Dort sind 140 Flüchtlinge untergebracht. Die LAB hat Interesse an einer regelmäßigen Überlassung in allen längeren Ferien. Ferner hat die Stadt der LAB Schulräume angeboten zur Durchführung von Angeboten für Kinder und Jugendliche (vorwiegend Sprachförderung). Die LAB klärt derzeit die Personalfrage. Die Stadt unterstützt zudem die LAB bei der Suche nach Erweiterungsflächen/Gebäuden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Braunschweig ankommen, betreut die Stadt und organisiert die Unterbringung. Diese kommen zwar in der Regel bei der LAB an, werden dann aber direkt in die Zuständigkeit der Stadt Braunschweig übergeben. Bisher sind viele dieser Kinder und Jugendliche dann etwa in die zentrale Schutzeinrichtung in Norden-Norddeich weitergeleitet worden. Da diese wegen der großen Auslastung derzeit niemanden mehr aufnimmt, ist es seit einiger Zeit an der Stadt Braunschweig, dann auch eine dauerhafte Unterbringung und Betreuung vor Ort zu organisieren. Für sie müssen Amtsvormundschaften begründet werden. Weiterhin werden umfangreich rechtliche Fragen geklärt, sozialpädagogische Betreuung und Schulplätze organisiert, das Alter geklärt (sind die Jugendlichen tatsächlich minderjährig?), der Status (sind die Kinder und Jugendlichen tatsächlich unbegleitet?). Bis Anfang August 2015 waren es bereits 119 minderjährige Flüchtlinge, die in Obhut genommen wurden, schon jetzt mehr als im gesamten Jahr 2014. Die Stadt Braunschweig betreut als Ort des „1. Behördenkontakts“ vergleichsweise mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als andere Kommunen.

Zudem ist die Stadt für die Gesundheitsuntersuchungen und gesundheitliche Betreuung aller Flüchtlinge in der LAB zuständig. Das Gesundheitsamt führt im Auftrag des Landes und gegen Gebühr die Erstuntersuchung der in der LAB untergebrachten Flüchtlinge durch. Täglich kommen bis zu 130 Flüchtlinge in das Gesundheitsamt an der Hamburger Straße. Durch die seit über einem Jahr hohe Überbelegung der LAB sind die Anforderungen an die Stadt und die Belastung der betreffenden Verwaltungseinheiten hier bereits deutlich gestiegen. Der Gesundheitsdienst wurde aus diesem Grund personell bereits aufgestockt.

Warum werden BS keine Flüchtlinge vom Land zugewiesen?


Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Aufnahmegesetz kann das Land auf Zuweisung von Flüchtingen an Kommunen, die Standort einer LAB sind, ganz oder teilweise verzichten. Das tut das Land in Braunschweig seit den 80-er Jahren, als in Kralenriede die LAB eingerichtet wurde. Sinn der Vorschrift ist es die Belastungen für die Standortkommune einer Aufnahmebehörde zu kompensieren und Orte mit Landesaufnahmebehörden nicht durch weitere Zuweisungen zu überfordern. Derzeit gestaltet sich denn auch die Situation in Kralenriede aufgrund der hohen Überbelegung sehr schwierig, die Stadtverwaltung hat darauf u.a. mit einer Verbesserung der Busanbindung, einer Verbesserung der Müllsituation und Streifengängen des Zentralen Ordnungsdienstes mit der Polizei reagiert. Doch auch die für Flüchtlinge zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung selbst (u.a. Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt) sind aufgrund der gestiegenen Zahl an Flüchtlingen stark belastet.

Was gibt es sonst noch für Flüchtlinge in BS?


Neben den LAB Flüchtlingen, und den unbegleiteten Minderjährigen gibt es noch sogenannte Resettlement-Flüchtlinge (EU-Programm). Diese kommen nicht über die LAB, die Einreise wird in der Regel über Verwandte organisiert und mit dem Bundesamt für Migration geregelt, die bereits hier leben. Im Rahmen der Resettlement-Programme sind in diesem Jahr bisher 4 Familien (13 Personen) aus Syrien nach Braunschweig gekommen. Eine Familie hat bereits eine Wohnung gefunden. Die anderen drei sind in dezentralen Wohnungslosenunterkünften der Stadt untergebracht. Die Unterkünfte sind jedoch nicht für diesen Zweck bestimmt und auch nur bedingt geeignet; die Kapazitäten sind begrenzt und kaum auszuweiten. Die Stadt unterstützt bei der Wohnungssuche, dies gestaltet sich aufgrund der Situation am Wohnungsmarkt schwierig. Die Stadt unterstützt zudem Menschen aus Syrien, für die bereits hier lebende Angehörige Asylanträge stellen, bei der Wohnungssuche.


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