Weinflasche über den Kopf geschlagen: Fall wird neu verhandelt

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Geprüft werden soll, ob es nicht doch Notwehr gewesen sein könnte.

Das Opfer wurde nicht nur mit einer Flasche geschlagen sondern erlitt auch erhebliche Verletzungen durch Messerstiche. Symbolbild
Das Opfer wurde nicht nur mit einer Flasche geschlagen sondern erlitt auch erhebliche Verletzungen durch Messerstiche. Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Ab dem heutigen Dienstag wird vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 46-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung neu verhandelt. Der Mann soll einem Bekannten im Dezember 2017 eine Flasche über den Kopf geschlagen und ihn mit Messerstichen verletzt haben. Wie das Landgericht in einer Pressemitteilung berichtet, wurde das Urteil von vor einem Jahr aufgehoben.


Der Angeklagte wurde im Februar 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dieser legte Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil der 9. großen Strafkammer aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen hat. Nun verhandelt die 1. große Strafkammer erneut über den Schuld- und Strafausspruch.

Das Opfer musste notoperiert werden


Der Angeklagte soll bei einem Übernachtungsbesuch bei dem späteren Opfer in der Nacht vom 7. auf den 8. Dezember 2017 das Opfer in dessen Schlafzimmer aufgesucht und ihm eine Weinflasche über den Kopf geschlagen haben. Dadurch habe das Opfer mehrere Schnittverletzungen am Kopf erlitten. Ferner habe der Angeklagte das Opfer mit einem Messer mehrmals in den Oberkörper gestochen. In Folge der Messerstiche im Thoraxbereich habe das Opfer unter anderem eine Lungenverletzung sowie eine Ruptur der Magenkrümmung erlitten und sei am gleichen Tag operiert worden.

Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs sei insbesondere zu überprüfen, ob bei rechtsfehlerfreier Würdigung der Aussage des Angeklagten eine Notwehr in Betracht komme. Fortsetzungstermine sind für den 5., 6. und 21. Februar angesetzt.

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