Weitere Lockerungen ab Mittwoch: Maskenpflicht in der Innenstadt fällt

Erst ab heute gilt Braunschweig als Kommune mit einem Inzidenzwert stabil unter 35. Weitere Lockerungen im Handel und in der Gastronomie treten daher erst am Mittwoch in Kraft.

Am Samstag, dem ersten Tag, an dem ohne Testpflicht geshoppt werden konnte, hatten sich vor manchen Geschäften lange Schlangen gebildet.
Am Samstag, dem ersten Tag, an dem ohne Testpflicht geshoppt werden konnte, hatten sich vor manchen Geschäften lange Schlangen gebildet. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Landesverordnung zu Corona in neuer Fassung gilt mit dem heutigen Tag. Für Braunschweig heißt das, dass hier die Regelungen für Kommunen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 50 gelten. Erst ab Mittwoch gelten dann die Regelungen für einen Wert unter 35. Dann wird auch die Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben. Das berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Braunschweig hatte am vergangenen Donnerstag fünf Werktage in Folge eine Inzidenz von unter 50, deshalb gilt die Stadt seit Samstag als Kommune mit einer dauerhaften Inzidenz von unter 50. Zugleich lag die Sieben-Tages-Inzidenz in Braunschweig mit dem heutigen Tag an fünf Werktagen auch unter 35. Dies wird jetzt wie in der Verordnung vorgeschrieben mit einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben und bedeutet, dass ab Mittwoch, 2. Juni, für Braunschweig die Regelungen für Kommunen mit einer Inzidenz von unter 35 gelten. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Maskenpflicht in der Innenstadt wird aufgehoben


Die in den vergangenen Tagen stark gefallenen Inzidenzen haben Lockerungen insbesondere auch im Bereich von Einzelhandel und Gastronomie zur Folge. Die Stadtverwaltung hat entschieden, die derzeit noch geltende Regelung zur Maskenpflicht in ausgewählten öffentlichen Bereichen der Innenstadt (unter anderem Schlossplatz, Teile der Fußgängerzone) ab Mittwoch aufzuheben. Auch dies wird per Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Nach wie vor gilt bei einer dauerhaften Inzidenz von unter 35 die Maskenpflicht in Geschäften sowie in Innenbereichen von Restaurants, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde. Ab Mittwoch gibt es gemäß Landesverordnung unter freiem Himmel dann noch drei Bereiche mit Maskenpflicht: Die Wochenmärkte, die ÖPNV-Haltestellen und die Parkplätze von Geschäften.


mehr News aus Braunschweig