Weststadt-Schießerei: Bundesgerichtshof hat entschieden

Im April 2021 war es in der Weststadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Familien gekommen, in deren Verlauf mehrere Schüsse abgegeben wurden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Symbolbild
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Symbolbild | Foto: dts/Pixabay

Braunschweig. Im April 2021 war es in der Weststadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Familien gekommen, in deren Verlauf mehrere Schüsse abgegeben wurden. Die Beteiligten wurden zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, wogegen teilweise Rechtsmittel eingelegt wurden. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden, wie das Landgericht Braunschweig in einer Pressemeldung berichtet.



Mit Beschluss vom 6. Juli habe der Bundesgerichtshof die Revisionen im in der Öffentlichkeit als sogenannte „Weststadt-Schießerei“ bekannt gewordenen Verfahren als unbegründet verworfen, heißt es.

Urteil wegen versuchten Totschlags


In dem Strafverfahren, in dem am 16. Juni 2022 gegen die fünf Angeklagten nach insgesamt 39 Verhandlungstagen ein Urteil gesprochen worden war, hatten vier der fünf Angeklagten Revision gegen das Urteil eingelegt. Prozessbeginn war am 14. Oktober 2021. Die fünf Angeklagten sind unter anderem wegen versuchten Totschlags zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 6 Jahren und 4 Jahren verurteilt worden.

Hinsichtlich eines Angeklagten war das Urteil aufgrund Rechtsmittelverzichts aller Verfahrensbeteiligten direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung rechtskräftig geworden.

Insgesamt rechtskräftig


Die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen seitens vier von fünf Angeklagten blieben erfolglos. Damit ist das Urteil insgesamt rechtskräftig.


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