Braunschweig. Laut einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD im Rat der Stadt ginge von Elektroautos in Parkhäusern keine höhere Gefahr von Bränden aus.
Die Anfrage der AfD folgte auf eine Entscheidung der Stadt Kulmbach. Die fränkische Stadt hat als erste deutsche Kommune das Befahren einer Tiefgarage für E-Autos nach dem Brand eines konventionellen Fahrzeuges verboten. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die herkömmlichen Löschanlagen kaum geeignet wären, den Brand einer Traktionsbatterie unter Kontrolle zu bekommen. Außerdem sei der Einsatz eines Löschcontainers oder anderer Großtechnik nicht möglich und die Beeinträchtigungen an Gebäuden und anderen Fahrzeugen durch einen intensiven Lithium-Brand und freigesetzte Schadstoffe wären ein besonders hohes Versicherungsrisiko.
Braunschweig habe in ähnlicher Hinsicht ebenfalls bereits früher Erfahrungen gemacht, begründet die AfD ihre Anfrage und bezieht sich auf den schweren Brand in der Magni-Tiefgarage vor knapp sieben Jahren. Die AfD wollte daher wissen, ob und wenn ja, in welchen Parkhäusern und Tiefgaragen das Einstellen von Elektroautos bereits verboten ist oder demnächst verboten werden soll. Außerdem wollte AfD-Ratsherr Stefan Wirtz in seiner Anfrage im Rat wissen, für welche Anlagen solche Verbote zurzeit eventuell geprüft werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt auch privaten Eigentümern, Betreibern und Pächtern ein solches Verbot anordnen könnte.
Keine erhöhte Brandgefahr
Die Antwort kam vom Finanz- und Feuerwehrdezernenten und Ersten Stadtrat Christian Geiger. Dieser erklärte, dass die Bekämpfung eines Fahrzeugbrandes in einer Garage ist für die Einsatzkräfte der Feuerwehr unabhängig von der Antriebsart immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden sei. Die Einsatztaktik der Feuerwehr sei darauf jedoch ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken werde von den Feuerwehren intensiv beobachtet, die Feuerwehr Braunschweig stehe hier auch im Austausch mit Volkswagen. "Die bisher bundesweit bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb im Vergleich zu den ohnehin bestehenden Gefahren erheblich erhöht", berichtet Geiger.
Baurechtlich werde bei Garagen nicht nach der Antriebsart der Fahrzeuge unterschieden. In einer genehmigten Garage dürften demnach grundsätzlich alle zulassungsfähigen Fahrzeuge untergestellt werden. Dabei seien jedoch besondere Anforderungen wie Luftzufuhr zu beachten. Bei einer baurechtskonform errichteten Garage stehe das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw sei aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt, erläuterte Geiger und bezieht sich dabei auf eine Berichterstattung des Deutschen Feuerwehrverbandes. Die Stadt habe daher keine Verbote ausgesprochen und plane diese auch nicht, so Geiger.
Stefan Wirtz erklärt im Nachgang gegenüber regionalHeute.de, dass man insgesamt kein erhöhtes Brandrisiko durch den Betrieb von Elektroautos sehe. Wegen der räumlichen Bedingungen in Tiefgaragen und Parkhäusern sehe man, trotz der Antwort der Verwaltung, eine erhöhte Problematik bei der Brandbekämpfung und bei umfangreichen Lithiumbränden auch größere Schadstoff- und Schadensdimensionen.
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