Wohnungsnotstand: Verwaltung widerspricht Linksfraktion

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Die Verwaltung der Stadt Braunschweig hält beispielsweise den Milieuschutz für ein ungeeignetes Instrument, um Mietensteigerungen entgegenzuwirken. Symbolbild: Pixabay
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig hält beispielsweise den Milieuschutz für ein ungeeignetes Instrument, um Mietensteigerungen entgegenzuwirken. Symbolbild: Pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Die Linke im Rat der Stadt Braunschweig vertritt die Auffassung, dass sich die Stadt Braunschweig in Planungen verliere und die wirklichen Ergebnisse beim Wohnungsneubau ausbleiben. Hierzu brachte die Linksfraktion einen Antrag mit dem Titel "Wohnungsnot: Taten sind endlich gefragt" ein, um die Handhabe der Kommunen in Sachen Wohnungsbau zu verbessern. Die Verwaltung veröffentlichte zu diesem Antrag eine ausführliche Stellungnahme.


So heißt es im ersten Punkt des Antrages, man solle die Grundstücksgesellschaft Braunschweig und die Nibelungen Wohnbau stärken, um die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im Wohnbereich zu erhöhen. "Arbeitskreise dienen nur zur Vertuschung der Tatenlosigkeit. Eine Stärkung der Niwo heißt, dass der gesamte Ertrag in der Gesellschaft bleibt und für die Schaffung von preiswertem Wohnraum verwendet wird", begründet die Linksfraktion weiter. Die Verwaltung äußerte Unverständnis: Man beabsichtige, sowohl mit der Grundstücksgesellschaft als auch mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH die Aktivitäten in der Flächenvorsorge fortzusetzen und auch zu erhöhen. "Hier ist nicht die fehlende Ressource Geld die Engstelle für Flächenvorsorge, sondern vielmehr die spürbar zögerliche Verkaufsbereitschaft vieler Eigentümer. Erschwerend wirken sich die aufgrund der aktuellen Marktlage teilweise deutlich überhöhten Preisvorstellungen von den Eigentümern aus. Wenn in Anbetracht der aktuellen Marktlage zu hohe Ankaufspreise in einem Gebiet gezahlt werden, wirkt sich das auch mittelbar auf andere Gebiete aus, sodass die Schaffung von günstigem Wohnbauland zunehmend erschwert wird. Die Bemühungen zum Ankauf von Wohnland werden gleichwohl festgesetzt", so die Verwaltung weiter.

Keine festen Vorgaben beim Grundstücksankauf


In einem weiteren Punkt fordert der Antrag der Linksfraktion einen Erwerb von jährlich mindestens 100.000 Quadratmetern bebaubarer Grundstücksfläche durch die Stadt, vertreten durch die Grundstücksgesellschaft oder die Nibelungen-Wohnbau. Diese Fläche soll dann auch selbst entwickelt werden. Damit das auch gelingen kann, soll ein besonderes Vorkaufsrecht über infrage kommende Grundstücke erlassen werden. Die Verwaltung hält eine feste Vorgabe in Sachen Fläche für unrealistisch - man verfüge schlicht nicht über genügend Reserven: "Ein derartiger Beschluss würde sich auf die Höhe der Ankaufsangebote nochmals negativ auswirken, da die Verhandlungsposition der Verwaltung geschwächt würde", argumentiert die Verwaltung. Zumal für neues Bauland auch im gleichen Umfang geeignete Flächen für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stehen müssen.

Anders äußert sich die Verwaltung über die Forderung, von 2020 bis 2025 jährlich mindestens 1.300 Wohneinheiten im Geschosswohnbau zur Verfügung zu stellen. Dort sieht man sich auf einem guten Weg. Man halte die Forderung für nachvollziehbar, verweist aber auch darauf, dass die Verwaltung lediglich als Planungsorgan fungiert und selbst eben nicht baut: "Erkennbar ist, dass das aktuelle Wohnraumversorgungskonzept, das 2020 ausläuft, auf ähnlichem oder höherem Niveau in den Folgejahren fortgesetzt werden muss, will die Stadt Braunschweig auch weiterhin möglichst allen ansiedlungswilligen Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Wohnung ermöglichen", erklärt die Verwaltung. Pläne für die Fortschreibung des Wohnungsversorgungskonzeptes anhand der Ergebnisse der neuen Wohnungsbedarfsprognose seien allerdings schon in den Startlöchern.

Verwaltung gegen Milieuschutzsatzung


Eine Milieuschutzsatzung ist ein verwaltungspolitisches Instrument, mit dem ein Anstieg der Miete durch Luxussanierungen für einen Bezirk verhindert werden kann. Eigentümer müssen sich Umbauten und Modernisierungen genehmigen lassen – droht durch die Maßnahme eine Gefährdung der vorhandenen Mieter- und Bevölkerungsstruktur, kann die Genehmigung versagt werden. Zusätzlich besteht in Milieuschutzgebieten die Möglichkeit, eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterbinden. Dazu hatten sich mehrere Braunschweiger Ratsfraktionen zumindest interessiert geäußert. Die Verwaltung ist strikt dagegen: "Die Milieuschutzsatzung ist aus Sicht der Verwaltung für die in Braunschweig vorzufindenden Verhältnisse kein geeignetes Instrument, um Mietsteigerungen wirkungsvoll einzudämmen", heißt es in der Antwort auf den Antrag. "Das Eigentum an Wohnimmobilien genießt in Deutschland einen besonders hohen grundgesetzlichen Schutz. Dies spiegeln die bauplanungsrechtlichen Regelungen des Baugesetzbuches wider: Die Hürden für eine Begründung einer derartigen Satzung liegen hoch, was schon bei der Vorbereitung einer derartigen Satzung viel personelle Ressourcen bindet", argumentiert die Verwaltung weiter und schließt sich damit einer Äußerung von Nicole Palm (SPD) an, die ebenfalls Bedenken zum hohen Verwaltungsaufwand äußerte (regionalHeute.de berichtete). Abschließend merkt die Verwaltung an: "Diese Instrumente schaffen jedoch keinen einzigen Quadratmeter neuen Wohnraum."

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