Zäune oder Bändchen-Ausgabe: Städtetag kritisiert Weihnachtsmarkt-Regeln

Die Vorgaben der Landesregierung seien unpraktikabel, kostenintensiv und in der Ungleichbehandlung zur stationären Gastronomie nicht nachvollziehbar.

Für die Nutzer von Fahrgeschäften soll die 3G-Regel gelten. Archivbild
Für die Nutzer von Fahrgeschäften soll die 3G-Regel gelten. Archivbild | Foto: Anke Donner

Niedersachsen. Am vergangenen Donnerstag teilte die Niedersächsische Staatskanzlei die Voraussetzungen mit, unter denen in diesem Jahr Herbst- und Weihnachtsmärkte stattfinden können (regionalHeute.de berichtete). Ein neuer Paragraph der Corona-Verordnung sieht die 3G-Regelung für diejenigen vor, die auf dem Markt Speisen und Getränke konsumieren oder Fahrgeschäfte nutzen. Kontrollieren sollen dies die Marktbetreiber selbst - durch Einzäunung oder Bändchenvergabe. In einer Pressemitteilung kritisiert der Niedersächsische Städtetag die neuen Weihnachtsmarkt-Regeln scharf.


„Der Weihnachtsmarkt-Regel mit drei kommunalen Handlungsoptionen ist völlig unpraktikabel!“, so der Städtetags-Präsident Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg: „Eine Einzäunung des Marktes mit Zugangskontrollen widerspricht dem Charakter der Weihnachtsmärkte. Die alternativ vorgeschlagene Bändchen-Ausgabe ist organisatorisch aufwendig, personal- und damit sehr kostenintensiv. Wer kein Bändchen vorzeigen kann, bummelt zwar durch die Stadt, wird aber an den Weihnachtsbuden nichts verzehren. Diese Gäste werden dann in der üblichen, stationären Gastronomie bewirtet, die vergleichbare Buden im Außenbereich aufstellen und dort unter anderen Regeln Glühwein und Speisen anbieten wird. Dieses Nebeneinander von widersprüchlichen Regeln führt in der Bevölkerung zu Unverständnis und schadet der Akzeptanz der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.“

Wartezeiten können zu Unmut führen


„Auch die Überwachung allein durch die Standbetreiber halten wir für schlicht ungeeignet. Diese Kontrollmaßnahmen können wegen der damit verbundenen Wartezeiten zu großem Unmut bei den Besuchern und zu erheblichen Konflikten zwischen Besuchern den Standbetreibern führen“, so NST-Vize Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter: „Solche Regelungen sind schlicht nicht umsetzbar!“

Der Niedersächsische Städtetag könne nicht nachvollziehen, warum Niedersachsen nicht die NRW-Reglung für Weihnachtsmärkte übernimmt. Danach würden bei Veranstaltungen im Freien stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Regeln durch Ordnungsdienste und Polizei durchgeführt. „Diese praktikable Lösung halten wir für angemessen!“, so die Verbandsspitze Mädge und Klingebiel übereinstimmend.


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