Zehnjährige vergewaltigt: Verurteilter sollte 2014 abgeschoben werden

Der Asylbewerber aus Burundi hatte bereits mehrere Vorstrafen. Das Niedersächsische Innenministerium klärt nun auf, warum der Mann trotzdem weiter in Deutschland leben konnte.

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Auch in Niedersachsen kommt es zu sexuellen Übergriffen durch Lehrkräfte.
Auch in Niedersachsen kommt es zu sexuellen Übergriffen durch Lehrkräfte. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Im Dezember letzten Jahres wurde ein zehnjähriges Mädchen auf einem Baustellengelände im nördlichen Ringgebiet vergewaltigt. Anfang Juli verurteilte das Landgericht Braunschweig einen inzwischen 27-Jährigen für diese Tat zu einer langjährigen Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte darüber informiert, dass es sich bei dem Mann um einen Asylbewerber aus Burundi handele, der bereits seit 2014 in Deutschland lebt und mehrere Vorstrafen habe. Das Niedersächsische Innenministerium klärt nun auf, warum der Mann trotzdem weiter in Deutschland leben konnte.



Auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag, berichtet das Innenministerium, dass der Mann, von dem auch ein zweiter Name samt anderem Geburtsdatum und Geburtsort bekannt sei, sich legal in Deutschland aufgehalten habe. Doch das sei nicht immer so gewesen. Im Jahr 2014 habe es konkrete Versuche gegeben, ihn auszuweisen.

Amtsarzt bestätigt Reiseunfähigkeit


Der Mann sei 2014 über Belgien nach Deutschland gekommen. Laut Dublin-III-Verordnung hätte daher auch dort sein Asylverfahren bearbeitet werden müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe daher den Asylantrag als unzulässig abgelehnt. Nachdem die Ablehnung rechtskräftig geworden war, seien diverse Abschiebungsersuche unternommen worden. Diese scheiterten jedoch. Beim ersten Versuch war der Mann nicht auffindbar. Weitere Überstellungsversuche hätten nicht durchgeführt werden können, da die betroffene Person aufgrund einer fachärztlichen Stellungnahme und einer Stellungnahme des Amtsarztes des Landkreises Helmstedt nicht reisefähig gewesen sei.


Ein gestellter Zweitantrag auf Asyl wurde im März 2016 zwar ebenfalls abgelehnt, dagegen klagte der Mann aber erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Seitdem genießt der Mann subsidiären Schutz gemäß des Asylgesetzes. Aufgrund der Tatsache, dass der Mann immer wieder straffällig wurde, habe man im Januar 2022 eine Prüfanfrage an das BAMF gestellt, ob ein Aufhebungsverfahren des Asylschutzes eingeleitet werden solle. Dies habe das Bundesamt abgelehnt.

Aufhebungsverfahren eingeleitet


Nachdem die Anklageschrift im Vergewaltigungsfall der Zehnjährigen vorgelegen habe, wurde im Mai dieses Jahres erneut eine Prüfanfrage gestellt. Anfang Juni habe das BAMF mitgeteilt, dass ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werde. Sollte der Schutz aufgehoben werden, sei ein erneuter Versuch der Abschiebung möglich.


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