ZGB: „Entwurf des neuen LROP ist zu kurz gesprungen“








Braunschweig. Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), in der Region zuständig für die Regionalplanung, hält den Entwurf des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms (LROP) „für zu kurz gesprungen“. Das sagt die Erste Verbandsrätin Manuela Hahn. In dem Entwurf geht es unter anderem um den Einzelhandel. Hahn kritisiert vor allem die Methodik des Entwurfs.

Das LROP benachteilige die Oberzentren Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg, da das Land bei der Festlegung der Einzugsbereiche des Einzelhandels lediglich die schnellsten Fahrzeiten der Einwohner in Beziehung zu einem jeweiligen Ober- oder Mittelzentrum gestellt habe. Nicht berücksichtig würden in dem Entwurf die Attraktivität des Einzelhandels in den jeweiligen Zentren oder das Einkaufsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. „Das LROP entspricht nicht dem tatsächlichen Kaufverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet.“

Der Entwurf hieße zudem im Umkehrschluss: die Schloss-Arkaden in Braunschweig oder das Designer Outlet Center (DOC) in Wolfsburg hätten nicht gebaut werden dürfen. Das sei eindeutig nicht umfassend genug beleuchtet, merkt Hahn an. Sie stimmt darin Braunschweigs Baudezernent Heinz- Georg Leuer und Wolfsburgs Oberbürgermeister Klaus Mohrs zu, die sich bereits ähnlich kritisch zu den Landes-Plänen geäußert hatten und dies verdeutlicht auch die Stellungnahme des ZGB zum Landesraumordnungsprogramm.

Wie attraktiv eine Einkaufsstadt sei, hänge von der Quantität und der Qualität der Angebote ab. Nicht allein von der Erreichbarkeit, wie sie im LROP zugrunde gelegt sei.

Ein Indikator für die Attraktivität beispielsweise der Stadt Braunschweig sei die sogenannte Einzelhandels-Zentralität. Diese errechnet sich aus der Einwohnerzahl und deren rechnerisch zugrunde gelegten Ausgaben für Kleidung, Möbel, Schmuck etc. und des tatsächlichen Umsatzes in der Stadt. Letzterer liege im Oberzentrum Braunschweig um rund 540 Mio Euro über dem, was allein Braunschweiger Einwohner ausgeben könnten. Das entspreche einer Zentralität von 180%. Das verdeutliche, dass die Stadt Braunschweig nicht nur ihre eigenen Einwohner zu 100% mit Einzelhandel versorge, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger über die Stadtgrenzen hinaus, rechnet Hahn vor.

Deshalb schlägt der ZGB dem Land vor, eine Kombination aus Fahrzeit der Kundinnen und Kunden sowie der Attraktivität der Zentren als Grundlage für die Genehmigung von Einzelhandelsgroßvorhaben zu nehmen. Die Verwaltung erarbeite zurzeit einen ersten, realitätsnäheren Ansatz, nämlich genau aus dieser Kombination. Dieser werde dem Land als Stellungnahme zu dem LROP-Entwurf zur Verfügung gestellt und dem Ausschuss für Regionalplanung des ZGB am 4. Dezember in öffentlicher Sitzung präsentiert.




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