ZGB will sich neu aufstellen – wie geht es mit der Region weiter?

von Robert Braumann


| Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Wie kann der Zweckverband Braunschweig (ZGB) und die Region gestärkt werden? Mit dieser Frage hat sich Prof. Dr. Jörg Bogumil (Professor für öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalpolitik, Ruhr-Universität Bochum) im Auftrag des ZGB auseinandergesetzt. Daraus ist ein Gutachten entstanden, das Handlungsempfehlungen vorgibt.

Prof. Bogumil hatte bereits im Jahr 2008 im Auftrag der IHK Braunschweig ein Gutachten zur Modernisierung der Verwaltungsstrukturen im Großraum Braunschweig vorgelegt. Schon damals hatte er dringenden Handlungsbedarf festgestellt und die Bildung einer "Region Braunschweig" und Auflösung der Landkreise als stringenteste Lösung vorgeschlagen. Schon damals sagte der Gutachter voraus, dass die Umsetzung auf viele Widerstände stoßen würde und schwierig sei. Deshalb hatte er vorgeschlagen, die regionale Zusammenarbeit gegebenenfalls in einem ersten Schritt durch Aufgabenübertragung auf den Zweckverband zu verbessern und geeignete Aufgaben von den Kreisen dort regional zu bündeln. Die Landkreise selbst sollten fortbestehen. Seitdem wurde diskutiert, aber viel passiert ist nicht.



Wenig Lösungen


Bogumil ist sich sicher, um Zukunfstfähig zu sein, müssen die Teilregionen besser und enger zusammenarbeiten. Es gäbe viele Vorschläge, aber wenig Lösungen für die Region. Eine Kreis- und Gebietsreform sei nach seinen Worten weiterhin unabdingbar. Er gehe aber davon aus, dass es eine große Gesamtlösung nicht geben wird. Zu groß seien die Unterschiede der einzelnen Regionen. Er plädierte aber dafür in den nächsten Jahren drei bis fünf Teilregionen zu bilden. Dazu müsste vom Landschnellstmöglich eine Enquetekommission eingesetzt werden. "Zur Weiterentwicklung der Region gibt es keine einfache Lösung, aber dennoch großen Handlunsbedarf", so Bogumil.

Aufgaben ausweiten


Im Hinblick auf den ZGB sagte er, man müsse künftig genauer zwischen kommunalen und regionalen Aufgaben unterscheiden. Er hat einige Punkte herausgefiltert, die in Zukunft vom ZGB übernommen werden könnten. So sollen die bisherigen Pflichtaufgaben Regionalplanung und ÖPNV erweitert und gestärkt werden. So könnten zum Beispiel Geodaten zentral erhoben und vorgehalten werden sowie das Regionalmonitoring ausgebaut werden. "Eine gute Mobilität ist für den Gesamtraum ein zentraler Standortfaktor", ist sich der Professor sicher. Dazu schlägt er in dem Gutachten vor, dem ZGB neue Kompetenzen bei der regionalen Wirtschaftsförderung zukommen zu lassen. Dabei soll eng mit der Allianz für die Region zusammengearbeitet werden. Außerdem hätten viele Kommunen nicht das Wissen und die Kapazitäten um umfassende Anträge für EU-Fördermittel zu erstellen. Hier könnte der ZGB ein regionales Fördermanagement übernehmen, schlägt der Experte vor. Weitere Aufgaben sieht Bogumil bei der Profilierung der Berufsschulen und der stärkeren Koordination der Schülerbeförderung. Schließlich machte der Gutachter den Vorschlag den ZGB in einen Regionalverband umzubenennen.  Zudem müsse man auch über die Mandatsvergabe nachdenken, hier gäbe es noch Ungleichgewichte, die ausgeräumt werden müssten. Darüber hinaus sollen die Hauptverwaltungsbeamten mehr Mitsprache im Regionalverband bekommen.

Zeit zu handeln


Seit Jahren wird in unserer Region über unzählige Ideen diskutiert, ohne eine Entscheidungsfindung", begründete Detlev Tanke (Vorsitzende ZGB-Verbandsversammlung) die Vergabe des Gutachtens. Auf der Basis des Gutachtens sollen dem Landesgesetzgeber konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des ZGB und der Region gemacht werden. Ein Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig könne dann noch in diesem Jahr vorbereitet und eingeleitet werden. Bis zum 24. April können alle zuständigen Institutionen, Verwaltungen und Entscheider ihre Zustimmung oder Kritik sowie Überlegungen und Hinweise an den ZGB richten, sagte Verbandsdirektor Hennig Brandes. Diese werden dann von Prof. Bogumil am 6.Mai zusammen mit seinem Gutachten vortragen. Bei der Verbandsversammlung am 7.Mai 2015, soll dann abschließend beraten werden. Das komplette Gutachten bekommen Sie hier. Des Weiteren ist ein Fazit des Gutachtens per als PDF verfügbar.


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