Region. Einst war sie dafür vorgesehen, Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern: die Briefwahl. Schließlich ist die Allgemeinheit der Wahl im Grundgesetz verankert. Seit bald 20 Jahren gilt aber: Eine Begründung muss der Wähler nicht mehr angeben. Per Briefwahl können alle Wahlberechtigten auch bei den anstehenden Kommunalwahlen schon vor dem 13. September ihr Kreuz und damit ihre Stimme für den jeweiligen Stadtrat oder Kreistag sowie Ortsrat und für den Bürgermeister- oder Landratskandidaten abgeben. regionalHeute erklärt, wie es funktioniert.
Für die Briefwahl benötigt man zunächst einen Wahlschein, den jeder Wahlberechtigte schriftlich beantragen kann. Dafür ist die Wahlbenachrichtigung notwendig, die von den Kommunen der Region derzeit verschickt wird. Bei den meisten Bürgern der Region sollte sie inzwischen bereits angekommen sein. Zur Antragstellung gehören einige persönliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und die Anschrift.
Brief rechtzeitig abschicken
Für alle Briefwähler, die den Postweg wählen, empfiehlt es sich, entsprechend Zeit einzuplanen. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 13. September, um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Mindestens drei Werktage vorher sollte der Brief also im Kasten sein. Porto kann man sich innerhalb Deutschlands sparen, Briefe aus dem Ausland müssen dagegen ausreichend frankiert sein.
Die Briefwahl lässt sich meist auch beim entsprechenden Büro der jeweiligen Verwaltung mündlich beantragen – dort kann dann auch direkt gewählt werden. Dabei gilt: Wahlbenachrichtigung und Ausweisdokument nicht vergessen!
So beantragen Braunschweiger die Briefwahl
In der Stadt Braunschweig geht das online. Das entsprechende Formular steht bereits zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl erfolgt frühestens am 12. August, für die eventuelle Stichwahl erst ab dem 16. September, heißt es vonseiten der Stadt Braunschweig. Außerdem sind die Unterlagen in der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 erhältlich. Diese ist ab Montag, 17. August, geöffnet. Letzter Ausgabetag für die Unterlagen ist der 11. September (25. September für die mögliche Stichwahl).
Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahlunterlagen für den Hauptwahltag am 13. September und den Tag der möglichen Stichwahl am 27. September abgedruckt. Für die Beantragung kann auch der Online-Antrag unter www.braunschweig.de/briefwahlantrag genutzt werden. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss dafür nicht abgewartet werden. Das Wahlamt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl erst ab dem 12. August, für eine mögliche Stichwahl erst ab dem 16. September verschickt werden.
Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist ab Montag, 17. August, zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr, Samstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Alle Öffnungszeiten sind auch auf den Wahlbenachrichtigungen genannt.
Briefwahl ist bis zum Freitag vor dem Kommunalwahltag, also bis zum 11. September, möglich. Das Wahlamt bittet, sich frühzeitig um Briefwahlunterlagen zu kümmern, wenn das Wählen am Wahlsonntag keine Option ist. Für Briefwählende, die persönlich in die Wahlzentrale kommen, stehen Wahlkabinen bereit, damit sie gleich vor Ort wählen können.
Eine Online-Terminreservierung für Schaltertermine ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Der Link ist zu finden unter www.braunschweig.de/briefwahl.
So läuft die Briefwahl in Wolfsburg ab
Auch in Wolfsburg lassen sich die Briefwahlunterlagen online beantragen. Die Stadt erklärt dauz: Wahlscheine könnten von den im Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen bis zum 11. September, 13 Uhr, in der Briefwahlausgabestelle Zimmer A 051 im Rathaus A, schriftlich, mündlich oder online über ein elektronisches Formular unter www.wolfsburg.de, Stichwort "Kommunalwahlen – Briefwahl" beantragt werden.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird auf dem Postweg übersandt, wenn der Wahlscheinantrag bis zum 9. September, 9 Uhr beim Wahlamt vorliegt. Der Schriftform wird auch Genüge getan, wenn der Antrag durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt wird. Telefonisch und mit SMS-Kurznachrichten oder mittels Messaging Diensten wie WhatsApp versendete Anträge sind unzulässig. Die Teilnahme an der Briefwahl ist noch bis zum 11. September auch an Ort und Stelle in der Briefwahlausgabestelle unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments möglich.
So läuft die Briefwahl in Salzgitter ab
Auch in Salzgitter kann der Antrag online über das Formular auf der Internetseite der Stadt, per E-Mail an briefwahlbuerostadt.salzgitterde oder mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Besonders einfach ist die Beantragung über den QR-Code auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung. Nach dem Scannen mit einem Smartphone oder Tablet öffnet sich das Online-Formular, das bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt ist. Anschließend müssen lediglich die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post versandt.
Briefwahl kann bis Freitag, 11. September, 13 Uhr, beantragt werden. Ab Mittwoch, 9. September, erfolgt der Versand der Unterlagen jedoch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.
Es wird auch wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro zur Kommunalwahl seit dem 10. August geöffnet. Öffnungszeiten: Rathaus Salzgitter-Lebenstedt
Montag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12.30 Uhr. Außenstelle Salzgitter-Bad: Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 uhr bis 12.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 und 13.30 Uhr bis 18 Uhr.
So läuft die Briefwahl in Wolfenbüttel ab
In Wolfenbüttel kann die Beantragung eines Wahlscheins nebst Briefwahlunterlagen schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist gesetzlich unzulässig. Personen mit Einschränkungen können sich bei der Antragstellung von einer Vertrauensperson unterstützen lassen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
Für die schriftliche Beantragung steht unter www.wahlschein.de (https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3158037) ein Online-Formular zur Verfügung. Alternativ kann der Antrag per E-Mail an briefwahl@wolfenbuettel.de, per Telefax unter +49 5331 86-7718 oder per Post an die Wahldienststelle der Stadt Wolfenbüttel übermittelt werden. Hierzu eignet sich auch das gedruckte Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Eine mündliche Antragstellung ist direkt im Briefwahlbüro der Stadt möglich. Dieses befindet sich im Löwentor (Ecke Löwenstraße/Großer Zimmerhof). Das Briefwahlbüro ist vom 17. August bis zum 11. September geöffnet: montags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr; dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Stimme auf Wunsch direkt vor Ort abgeben.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Wahlberechtigte den Antrag so frühzeitig wie möglich stellen sollten. Sie "müssen dafür nicht auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten." Regulär können Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl, 13 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung in Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag möglich. Der Versand der Unterlagen erfolgt unverzüglich, sobald die Antragsdaten vollständig sind und die gedruckten Stimmzettel vorliegen.
So läuft die Briefwahl in Goslar ab
Die Wahlbenachrichtigungen sind auch in Goslar unterwegs zu den Empfängern. Unabhängig davon können Bürger ihre Briefwahlunterlagen bereits jetzt online über das Serviceportal OpenR@thaus unter https://service.goslar.de beantragen. Wer die Briefwahl persönlich erledigen möchte, kann dies ab Montag, 10. August, im eigens eingerichteten Briefwahlbüro im Kulturmarktplatz (KUMA), Am Museumsufer 2 (Zugang über die Glockengießerstraße), tun. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Das Briefwahlbüro ist montags bis freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Für Fragen rund um die Briefwahl stehen die Mitarbeiter der Stadt Goslar per E-Mail an wahlen@goslar.de oder telefonisch unter 05321 704-300 zur Verfügung.
So läuft die Briefwahl in Gifhorn ab
Das Briefwahlbüro der Stadt Gifhorn öffnet am Donnerstag, 13. August, im Rathaus. Wahlberechtigte Personen haben dort bis zum 11. September, 13 Uhr, die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17 Uhr sowie Freitag und Samstag 8:30 Uhr bis 12 Uhr.
Alternativ zur Wahl im Briefwahlbüro können Briefwahlunterlagen auch postalisch über die Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden. Zu beachten ist: Wer sich einmal für die Briefwahl entschieden und Unterlagen beantragt hat, kann nur auf diesem Weg die Stimme abgeben. Den Link zur Online-Beantragung und weitere Informationen gibt es unter www.stadt-gifhorn.de/kommunalwahl.
So läuft die Briefwahl in Peine ab
Peiner können ab Montag, 24. August, in der Briefwahlstelle (im Bürgerbüro des Rathauses Peine, Kantstraße 5) unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sowie ihres Personalausweises einen Wahlschein beantragen und die Briefwahl direkt vor Ort durchführen. Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Dienstag 10 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr. Außerdem ist die Briefwahlstelle am Samstag, 5. September, von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 11. September, bis 13 Uhr, beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September um 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Stadt Peine, Kantstraße 5, eingegangen sein. Für Fragen zu weiteren Möglichkeiten und für allgemeine Fragen stehen die Mitarbeiter der Briefwahlstelle telefonisch unter 05171/499300 zur Verfügung.
Die Briefwahlunterlagen können über folgende Wege beantragt werden: Online bis 8. September über den Link "Briefwahlunterlagen beantragen" sowie auf der Internetseite der Stadt Peine unter „Aktuelle Meldungen“. Online per Smartphone und QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte befindet und gescannt werden muss. Per E-Mail an: buergerbuero@stadt-peine.de. Per Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (= Wahlscheinantrag). Per Post: Stadtverwaltung Peine, Wahlamt, Kantstraße 5, 31224 Peine
Wichtig: Bitte auf keinen Fall die Unterschrift vergessen.
Helmstedt
Von der Stadt Helmstedt sind keine zusätzlichen Services rund um die Briefwahl bekannt. Wie in allen Kommunen gilt auch hier: Alle Infos zur Briefwahl sind auch in der Wahlbenachrichtigung enthalten.

