Bund und Länder wollen Krankenhausreform gemeinsam erarbeiten

Die Gesundheitsminister von Bund und Länder haben sich auf ein Vorgehen bei der Erarbeitung einer Krankenhausreform geeinigt.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Gesundheitsminister von Bund und Länder haben sich auf ein Vorgehen bei der Erarbeitung einer Krankenhausreform geeinigt. Am Ende des Prozesses solle ein gemeinsamer Referentenentwurf stehen, teilten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Landesgesundheitsminister von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Daniela Behrens (SPD) und Karl-Josef Laumann (CDU), nach einer ersten Sitzung am Donnerstag mit.


Die Bundesländer werden damit früher als üblich in den Prozess mit eingebunden: Zumeist befassen sich diese mit zustimmungspflichtigen Gesetzen erst dann im Bundesrat, wenn sie bereits vom Bundestag verabschiedet wurden. "Wir haben uns darauf geeinigt, was die wichtigen Themen sind, und wir wollen bis zur Sommerpause 2023 einen Vorschlag entwickeln, den wir dann mit den Ländern gemeinsam zum Gesetz machen", sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Er wolle eine Reform, die eine "maximale Unterstützung" in der Bevölkerung finde. Die Krankenhäuser seien in einer Notlage: "Mittlerweile haben 60 Prozent der Krankenhäuser große finanzielle Probleme. Wir haben große Qualitätsdefizite dahingehend, dass tatsächlich in vielen Krankenhäusern die medizinischen Geräte, die Gebäude, aber auch das Personal nicht mehr ausreicht, um die Leistungen in der Qualität zu erbringen, wie dies notwendig und sinnvoll wäre", so Lauterbach.

Die Grundlage für den gemeinsamen Reform-Entwurf soll der Vorschlag der Regierungskommission "Krankenhaus" bilden, wonach das System der Fallpauschalen unter anderem durch Vorhaltepauschalen und Leistungskomplexe ersetzt werden soll. "Diese Reform ist eine Mammutaufgabe", sagte auch die niedersächsische Gesundheitsministerin, Daniela Behrens. Ihr Kollege aus NRW bestand auf der Beibehaltung der Kompetenzen der Länder in dem Bereich.

"Der Bund ist zuständig über das Krankenkassengesetz für die Finanzierung der Krankenhäuser und wir in den Ländern haben verfassungsrechtlich das Krankenhausplanungsrecht", so Laumann. "Und das ist heute auch nochmal sehr deutlich geworden, dass das aus guten Gründen bei den Ländern bleiben muss und auch bleibt."


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