Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel bei Riester-Verträgen gekippt.
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die den Versicherer zur nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtige, sei unwirksam, teilte der BGH am Mittwoch mit. Die Klausel räume dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der Leistung ein, ohne eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung bei verbesserten Umständen, hieß es zur Begründung.
Der beklagte Versicherer hatte in der Vergangenheit den Rentenfaktor in betroffenen Verträgen mehrfach herabgesetzt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen diese Praxis und forderte ein Verbot der Klausel. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage zunächst ab, das Oberlandesgericht Stuttgart änderte das Urteil jedoch zugunsten des Klägers ab.
Der BGH bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Oberlandesgerichts, hob jedoch die weitergehende Untersagung der Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen auf. Die beanstandete Klausel benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen, da sie keine Verpflichtung zur Anpassung bei verbesserten Umständen vorsehe (Urteil vom 10. Dezember 2025 - IV ZR 34/25).
Bundesgerichtshof kippt zentrale Riester-Renten-Klausel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel bei Riester-Verträgen gekippt. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die den Versicherer zur nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtige, sei unwirksam, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

