Bundesländer erwägen Entwaffnung von AfD-Mitgliedern

Nach dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird in vielen Bundesländern über eine Entwaffnung von AfD-Mitgliedern nachgedacht. Nach Recherchen der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) hat eine bundesweite Hochstufung der AfD vom "Verdachtsfall" zur "gesichert rechtsextremen" Gruppierung beim Waffenrecht rasch konkrete Auswirkungen. "Wenn eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, ist das natürlich von Bedeutung", sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl.

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AfD-Logo (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Stuttgart/Magdeburg/Kehl. Nach dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz wird in vielen Bundesländern über eine Entwaffnung von AfD-Mitgliedern nachgedacht.


Nach Recherchen der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) hat eine bundesweite Hochstufung der AfD vom "Verdachtsfall" zur "gesichert rechtsextremen" Gruppierung beim Waffenrecht rasch konkrete Auswirkungen.

"Wenn eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, ist das natürlich von Bedeutung", sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl. "Waffen gehören nicht in die Hände von Feinden unserer Demokratie", so der CDU-Politiker, "daher müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen."

Ein möglicher Entzug der Waffenerlaubnis für AfD-Mitglieder steht deshalb auch auf der Tagesordnung der anstehenden Innenministerkonferenz in Bremerhaven am 11. Juni. "Der Umgang mit bewaffneten AfD-Mitgliedern wird sicher ein Thema bei der Innenministerkonferenz werden", sagte die sachsen-anhaltische Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) der FAS.

Der Waffenrechtsexperte Markus Eisenbarth von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl sagt, dass sich alle Länder nun zu dem Gutachten des Verfassungsschutzes verhalten müssen. Denn die erfolgte Hochstufung sei ein "starkes Indiz" für fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Auch die Stillhaltezusage, die der Verfassungsschutz wegen des Eilantrags der AfD abgegeben habe, stünde den Waffenbehörden prinzipiell nicht im Weg. "Die Waffenbehörden könnten aufgrund ihrer eigenen Beurteilungsverantwortung schon jetzt entscheiden", sagte Eisenbarth.

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