Bundesregierung plant Verschärfung des Sanktionsrechts

Die Bundesregierung will das Sanktionsrecht deutlich verschärfen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Bundesregierung will das Sanktionsrecht deutlich verschärfen. Dazu plant die Ampelkoalition unter anderem eine neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die parallel zur Bundesbank und zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Durchsetzung und Überwachung des Sanktionsrechts zuständig sein wird, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Gesetzes, mit dem der Bund "einen speziell auf die Sanktionsdurchsetzung abgestimmten Rechtsrahmen" schaffen will.


Daten aus den etwa 400 deutschen Grundbüchern sollen demnach zentral im Transparenzregister zusammengeführt werden. Wer künftig Immobilien in Deutschland kauft, darf nicht mehr mit Bargeld oder Kryptowerten bezahlen. Das zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) sieht außerdem strengere Regeln im Umgang mit anonymen Briefkastenfirmen als Eigentümer von Vermögenswerten in Deutschland vor. Derzeit beraten die beteiligten Ministerien noch darüber, wie weit die Änderungen reichen sollen.

So steht zur Debatte, mit dem Gesetz auch die Möglichkeit zu schaffen, von den formellen Eigentümern verdächtiger Vermögen Erklärungen über deren Herkunft und den tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten zu verlangen. Bliebe eine solche Erklärung aus oder die Eigentumsverhältnisse unklar, könnten die Behörden einen Vermögenswert präventiv einfrieren oder endgültig beschlagnahmen. Strittig ist wohl unter anderem, wie sich solche Regeln grundgesetzkonform formulieren lassen. Die Europäische Union hatte im Frühjahr mit harten Sanktionen auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert.

In Deutschland legte die immer länger werdende Liste an sanktionierten Personen und Firmen große Defizite in der Durchsetzung von Sanktionen offen. Die Bundesregierung beschloss daraufhin eilig das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Das bereits damals angekündigte SDG II soll das Regelwerk aus dem Mai nun vollständig ablösen. Kern des neuen Gesetzes ist die mit weitreichenden polizeilichen Befugnissen ausgestattete Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die beim Zoll angesiedelt werden und später im noch zu schaffenden Bundesfinanzkriminalamt aufgehen soll.




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